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Artikel 7 · BT-Drs. 18/11926 · S. 25

Zu Artikel 7 (Änderung der Beitragsverfahrensverordnung)

Zu Artikel 7 (Änderung der Beitragsverfahrensverordnung)
Für den von § 230 Absatz 9 SGB VI erfassten Personenkreis könnte es ohne die Ergänzung zu einer Regelungs-
lücke hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers zur Aufbewahrung von Entgeltunterlagen kommen. Wie die
schriftliche Erklärung des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit nach § 5 Absatz 4 Satz 2 SGB VI ist auch die
schriftliche Erklärung zum Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nach § 230 Absatz 9 Satz 2 SGB VI zu den
Entgeltunterlagen zu nehmen. Eine wesentliche Veränderung des Erfüllungsaufwandes für die Arbeitgeber ist
damit nicht verbunden.

BT-Drs. 18/11926 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/11926, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 66.388–67.003 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert a9ed19a68ea22ee4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP