Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/11926 · S. 19
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Redaktionelle Anpassung des Inhaltsverzeichnisses an die Aufhebung beziehungsweise Neufassung von Rechts- vorschriften. Zu Nummer 2 Die Streichungen sind redaktionelle Folgeänderungen zum Flexirentengesetz. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa und bb Nach bisher geltendem Recht führt der Bezug von Arbeitslosengeld II neben Zeiten einer schulischen Ausbildung im Sinne des § 58 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in den Fallkonstellationen des § 58 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe c und d nicht zur Anerkennung einer Anrechnungszeit. Durch den Wegfall der Ausschlussregelungen werden das Recht und das damit verbundene Verwaltungsverfahren vereinfacht. Zudem wird mit der Änderung erreicht, dass in solchen Fällen sowohl Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung als auch Anrechnungs- zeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II nebeneinander bestehen können. Dies führt im Einzelfall zu Verbesserungen. Denn Anrechnungszeiten aufgrund Zeiten einer schulischen Ausbildung sind auf einen Umfang von insgesamt höchstens bis zu acht Jahren begrenzt. Mit der Änderung werden bei den Betroffenen Lücken in der Versicherungsbiografie für Zeiträume in schulischer Ausbildung vermieden, in denen bisher weder eine An- rechnungszeit wegen Zeiten schulischer Ausbildung noch eine Anrechnungszeit wegen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II anerkannt werden konnte. Zu Buchstabe b Durch die Änderung wird sichergestellt, dass sich der Ausschluss von Anrechnungszeiten nach § 58 Absatz 1 Satz 3 nur auf diejenigen Anrechnungszeittatbestände bezieht, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem versicherungspflichtigen Sozialleistungsbezug stehen. Dies betrifft von den Anrechnungszeittatbeständen aus § 58 Absatz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.890 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/11926, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.974–57.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert a9ed19a68ea22ee4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP