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Artikel 1 · BT-Drs. 18/11936 · S. 26

Zu Artikel 1 (Änderung des StGB)

Zu Artikel 1 (Änderung des StGB)
Artikel 1 enthält die Änderungen des StGB (§§ 203, 204 Absatz 2, § 309 Absatz 6 StGB).

Zu Nummer 1 (§ 68a Absatz 8 StGB-E)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, wonach § 203 Absatz 1
Nummer 4a, 5 und 6 StGB zu § 203 Absatz 1 Nummer 5 bis 7 StGB-E wird.

Zu Nummer 2 (§ 203 StGB-E)
Nummer 1 enthält die Änderungen von § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen).

Zu Buchstabe a (§ 203 Absatz 1 StGB-E)
Zu Doppelbuchstabe aa (§ 203 Absatz 1 Nummer 3 StGB-E)
Der Entwurf schlägt vor, die bisher nach § 203 Absatz 3 Satz 1 StGB in die Strafbarkeit einbezogenen anderen
Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer in beschränkter Form nunmehr in § 203 Absatz 1 Nummer 3 StGB auf-
zuführen. Dies erscheint als der systematisch besser geeignete Standort, da die Kenntnisnahme von geschützten
Geheimnissen durch andere Rechtsanwaltskammermitglieder auf deren berufliche Stellung zurückzuführen ist
und nicht über die in § 203 Absatz 1 StGB genannten Berufsgeheimnisträger vermittelt wird.
Allerdings ist es nicht mehr länger erforderlich, neben Kammerrechtsbeiständen sonstige Mitglieder einer Rechts-
anwaltskammer gesondert aufzuführen. Ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren (Entwurf eines Gesetzes zur
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 27 –                         Drucksache 18/11936


Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsbe-
ratenden Berufe (Bundestagsdrucksache 18/9521); dort Artikel 12 Nummer 2) schlägt dies auch für § 53 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 StPO vor.
Zu den anderen Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer gehören neben den Kammerrechtsbeiständen (§ 1 Ab-
satz 2 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz) die nichta

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.074 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/11936, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 86.990–103.064 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8e71a53951f54d80….

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