Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/11936 · S. 26
Zu Artikel 1 (Änderung des StGB)
Zu Artikel 1 (Änderung des StGB) Artikel 1 enthält die Änderungen des StGB (§§ 203, 204 Absatz 2, § 309 Absatz 6 StGB). Zu Nummer 1 (§ 68a Absatz 8 StGB-E) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, wonach § 203 Absatz 1 Nummer 4a, 5 und 6 StGB zu § 203 Absatz 1 Nummer 5 bis 7 StGB-E wird. Zu Nummer 2 (§ 203 StGB-E) Nummer 1 enthält die Änderungen von § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Zu Buchstabe a (§ 203 Absatz 1 StGB-E) Zu Doppelbuchstabe aa (§ 203 Absatz 1 Nummer 3 StGB-E) Der Entwurf schlägt vor, die bisher nach § 203 Absatz 3 Satz 1 StGB in die Strafbarkeit einbezogenen anderen Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer in beschränkter Form nunmehr in § 203 Absatz 1 Nummer 3 StGB auf- zuführen. Dies erscheint als der systematisch besser geeignete Standort, da die Kenntnisnahme von geschützten Geheimnissen durch andere Rechtsanwaltskammermitglieder auf deren berufliche Stellung zurückzuführen ist und nicht über die in § 203 Absatz 1 StGB genannten Berufsgeheimnisträger vermittelt wird. Allerdings ist es nicht mehr länger erforderlich, neben Kammerrechtsbeiständen sonstige Mitglieder einer Rechts- anwaltskammer gesondert aufzuführen. Ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren (Entwurf eines Gesetzes zur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/11936 Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsbe- ratenden Berufe (Bundestagsdrucksache 18/9521); dort Artikel 12 Nummer 2) schlägt dies auch für § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO vor. Zu den anderen Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer gehören neben den Kammerrechtsbeiständen (§ 1 Ab- satz 2 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz) die nichta
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.074 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11936, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 86.990–103.064 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8e71a53951f54d80….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP