Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/11946 · S. 19
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Artikel 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes in Übereinstimmung mit Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 des Grundge-
setzes.
Drucksache 18/11946 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für
Behandlungsanlagen und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung
für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
(NKR-Nr. 3913, BMUB)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand: etwa 56.000 Euro
davon aus Informationspflichten: etwa 56.000 Euro
davon im Einzelfall für die Genehmigung: etwa 2.800 Euro
davon im Einzelfall für die Überwachung: etwa 1.500 Euro
Verwaltung
Länder
Jährlicher Erfüllungsaufwand: etwa 36.000 Euro
Umsetzung von EU-Recht Mit dem Regelungsvorhaben wird die Richtlinie
2010/75/EU umgesetzt und eine Regelungslü-
cke für Deponiesickerwasseranlagen ge-
schlossen. Des Weiteren wird die Rechtspre-
chung des EuGH zu Bauprodukten umgesetzt.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.140 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11946, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.831–101.971 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 94c3eb2c2d9ab30f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP