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Artikel 3 · BT-Drs. 18/11946 · S. 19

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)
Artikel 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes in Übereinstimmung mit Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 des Grundge-
setzes.
Drucksache 18/11946                                  – 20 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Anlage 2




Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für
Behandlungsanlagen und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung
für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
(NKR-Nr. 3913, BMUB)



Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.



I. Zusammenfassung
 Bürgerinnen und Bürger                                                   Keine Auswirkungen
 Wirtschaft
                Jährlicher Erfüllungsaufwand:                                etwa 56.000 Euro
              davon aus Informationspflichten:                               etwa 56.000 Euro
    davon im Einzelfall für die Genehmigung:                                  etwa 2.800 Euro
    davon im Einzelfall für die Überwachung:                                  etwa 1.500 Euro
 Verwaltung
 Länder
                Jährlicher Erfüllungsaufwand:                                etwa 36.000 Euro
 Umsetzung von EU-Recht                          Mit dem Regelungsvorhaben wird die Richtlinie
                                                 2010/75/EU umgesetzt und eine Regelungslü-
                                                 cke für Deponiesickerwasseranlagen ge-
                                                 schlossen. Des Weiteren wird die Rechtspre-
                                                 chung des EuGH zu Bauprodukten umgesetzt.
                            

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.140 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11946, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.831–101.971 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 94c3eb2c2d9ab30f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP