Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 18/11933 · S. 32

Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)

Zu Artikel 3 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderung ist rein redaktioneller Art.

Zu Nummer 2 (§ 149)
Mit der Änderung des § 149 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GewO in der Entwurfsfassung (GewO-E) wird klarge-
stellt, dass nur solche Verzichtserklärungen im Gewerbezentralregister zu speichern sind, die im Rahmen eines
Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens erklärt werden, die sich gerade auf die Unzuverlässigkeit oder Ungeeig-
netheit der betroffenen Person stützen. Hiermit wird eine Gleichstellung zu der Regelung in § 149 Absatz 2 Satz 1
Nummer 1 GewO hergestellt, die ohnehin eine Speicherung wegen der dort genannten Verwaltungsentscheidun-
gen nur dann vorsieht, wenn sie wegen der Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit der betroffenen Person getrof-
fen werden.
Bei der Änderung des § 149 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GewO-E handelt es sich um eine rechtsförmliche Ände-
rung.
Eine dem § 20 Absatz 1 BZRG entsprechende Regelung, wonach Unrichtigkeiten von Registerdaten entweder
von der Registerbehörde selbst oder auf Ersuchen der den mitteilenden Stellen zu korrigieren und von der Kor-
rektur die Stellen, denen eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist, in zeitlich begrenztem Umfang zu unterrich-
ten sind, fehlt bislang für das Gewerbezentralregister. Die gegenüber der für das Bundeszentralregister geltenden
Regelung verkürzte Frist erscheint im Hinblick auf die zugrunde liegenden Verfahren der auskunftsberechtigten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 33 –                        Drucksache 18/11933


Stellen (z. B. Ausschreibungen durch öffentliche Auftraggeber) für das Gewerbezentralregister sachgerecht.
Durch das 4. BZRGÄndG wurde in § 20 Absatz 2 und 3 BZRG zudem eine Regelung eingefügt, die den Umgang
mit sogenannten Sperrverme

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.438 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/11933 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/11933, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 107.230–112.668 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 036d677959e3e011….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP