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Artikel 1 · BT-Drs. 18/11844 · S. 30

Zu Artikel 1 (Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Mit der Änderung in Nummer 1 wird das Inhaltsverzeichnis an die Änderungen des Geset-
zestextes angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 3)
Zur Vereinfachung und besseren Verständlichkeit werden Anlagen, die eine im Anhang 1
Teil 2 Nummer 27 Buchstabe b genannte Tätigkeit durchführen, unter dem Begriff der Poly-
merisationsanlage zusammengefasst und als solche definiert.
Zu Nummer 3 (§ 36 neu)
Absatz 1 regelt die eingeschränkte Anwendung der Rechte und Pflichten für Polymerisati-
onsanlagen im Zeitraum von 2018 bis 2020. Die Struktur von Absatz 1 ist identisch mit § 34
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/11844
Absatz 2, da beide Fälle den zeitlichen Vor- und Nachlauf der TEHG-Pflichten zu einem ge-
gebenen Zeitpunkt regeln. Absatz 1 Satz 1 regelt, dass für Betreiber von Polymerisationsan-
lagen die Pflichten aus den §§ 4, 5 und 7 erst ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden sind. So-
weit sich diese Vorschriften auf Emissionen beziehen, gelten sie für Emissionen, die ab die-
sem Datum freigesetzt werden. Für die Betreiber von neu in den Emissionshandel einbezo-
genen Polymerisationsanlagen bedeutet dies, dass sie für die Emissionen aus den Jahren
2013 bis 2017 nicht der Berichts- und Abgabepflicht unterliegen. Die Betreiber dieser Anla-
gen müssen also erstmals im Jahr 2019 einen Emissionsbericht über die Emissionen des
Jahres 2018 abgeben. Satz 2 regelt, dass die §§ 9 und 14 (Zuteilung und Ausgabe von Be-
rechtigungen) in der Handelsperiode 2013 bis 2020 bezüglich der genannten Emissionen nur
auf die Jahre 2018 bis 2020 anzuwenden sind.
Absatz 2 regelt die Frist für die Einreichung eines Überwachungsplans nach § 6 Absatz 1
Satz 1. Die Frist bestimmt sich danach, ob die 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.718 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11844, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.269–60.987 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert 09cb855fdec7f6f6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP