Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 16/2498 · S. 58
Zu Artikel 14 (Änderung der Justizverwaltungs-
Zu Artikel 14 (Änderung der Justizverwaltungs- kostenordnung) Der Entwurf erweitert die vom Unternehmensregister zu speichernden Informationen, insbesondere durch Einbezug der Halbjahresfinanzberichte und der Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung. Dieser Aufwand ist durch eine erhöh- te Jahresgebühr zu decken. Die Formulierung in Artikel 14 setzt dabei auf den noch nicht abschließend beratenen Ent- wurf des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister auf und wird gegebenenfalls im weiteren Verfahren anzupas- sen sein.
BT-Drs. 16/2498 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/2498, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 299.524–300.111 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3D4 · Prüfwert 923c852f1f357d58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP