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Artikel 14 · BT-Drs. 16/2498 · S. 58

Zu Artikel 14 (Änderung der Justizverwaltungs-

Zu Artikel 14 (Änderung der Justizverwaltungs-
kostenordnung)
Der Entwurf erweitert die vom Unternehmensregister zu
speichernden Informationen, insbesondere durch Einbezug
der Halbjahresfinanzberichte und der Zwischenmitteilungen
der Geschäftsführung. Dieser Aufwand ist durch eine erhöh-
te Jahresgebühr zu decken. Die Formulierung in Artikel 14
setzt dabei auf den noch nicht abschließend beratenen Ent-
wurf des Gesetzes über elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
auf und wird gegebenenfalls im weiteren Verfahren anzupas-
sen sein.

BT-Drs. 16/2498 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/2498, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 299.524–300.111 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3D4 · Prüfwert 923c852f1f357d58….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP