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Artikel 1 · BT-Drs. 16/2498 · S. 30

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels-

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen der Vorschriften
angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 2)
In § 2 wird die Definition für Wertpapiere an die Anforde-
rungen der Transparenzrichtlinie angepasst, die auf die Vor-
gaben der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Par-
laments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für
Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/
EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/
EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur
Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (MiFID)
verweist. Außerdem führt der Entwurf in Umsetzung des
Herkunfts- und Aufnahmestaatsprinzips der Transparenz-
richtlinie zwei neue Definitionen ein, die den Emittenten, für
den Deutschland der Herkunftsstaat ist, und den Inlands-
emittenten näher bestimmt.
Zu Buchstabe a
In Nummer 1 werden Aktienzertifikate gestrichen, da diese
in einer eigenen Nummer 2 separat aufgeführt werden sol-
len. Damit werden Verweisungen in den zur Umsetzung der
Transparenzrichtlinie neu geschaffenen Normen wesentlich
erleichtert. Schuldverschreibungen, Genussscheine und Op-
tionsscheine sind künftig von der neuen Nummer 3 erfasst.
Zu Buchstabe b
Nummer 2 soll die Verweisungstechnik für die im Rahmen
der Umsetzung der Transparenzrichtlinie neu zu schaffenden
Vorschriften erleichtern. Hierzu werden die Aktien gleichzu-
stellenden Anlagewerte und Aktienzertifikate in einer Num-
mer zusammengeführt. Dies entspricht zugleich den Vorga-
ben des Artikels 4 Nr. 18 Buchstabe a der Richtlinie über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFID).
Zu Buchstabe c
Die Nummer 3 setzt den Begriff der Schuldtitel nach
Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe b der Transparenzrichtlinie um.
Da der erste Teil der Definition de

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 113.226 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/2498, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 134.277–247.503 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3D4 · Prüfwert 923c852f1f357d58….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP