Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/2498 · S. 30
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels-
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen der Vorschriften angepasst. Zu Nummer 2 (§ 2) In § 2 wird die Definition für Wertpapiere an die Anforde- rungen der Transparenzrichtlinie angepasst, die auf die Vor- gaben der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Par- laments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/ EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (MiFID) verweist. Außerdem führt der Entwurf in Umsetzung des Herkunfts- und Aufnahmestaatsprinzips der Transparenz- richtlinie zwei neue Definitionen ein, die den Emittenten, für den Deutschland der Herkunftsstaat ist, und den Inlands- emittenten näher bestimmt. Zu Buchstabe a In Nummer 1 werden Aktienzertifikate gestrichen, da diese in einer eigenen Nummer 2 separat aufgeführt werden sol- len. Damit werden Verweisungen in den zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie neu geschaffenen Normen wesentlich erleichtert. Schuldverschreibungen, Genussscheine und Op- tionsscheine sind künftig von der neuen Nummer 3 erfasst. Zu Buchstabe b Nummer 2 soll die Verweisungstechnik für die im Rahmen der Umsetzung der Transparenzrichtlinie neu zu schaffenden Vorschriften erleichtern. Hierzu werden die Aktien gleichzu- stellenden Anlagewerte und Aktienzertifikate in einer Num- mer zusammengeführt. Dies entspricht zugleich den Vorga- ben des Artikels 4 Nr. 18 Buchstabe a der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Zu Buchstabe c Die Nummer 3 setzt den Begriff der Schuldtitel nach Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe b der Transparenzrichtlinie um. Da der erste Teil der Definition de
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 113.226 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2498, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 134.277–247.503 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3D4 · Prüfwert 923c852f1f357d58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP