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Artikel 8 · BT-Drs. 16/2921 · S. 20

Zu Artikel 8 (Änderung des Zollverwaltungsgesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Zollverwaltungsgesetzes)
Die Änderungen verbessern die rechtlichen Instrumentarien
zur Bekämpfung der Finanzierung des internationalen Ter-
rorismus. Dies dient zugleich der effektiven Umsetzung in-
ternationaler Vorgaben, insbesondere der Resolutionen des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1373 (2001) und
1390 (2002) sowie der Gemeinsamen Standpunkte 2001/
931/GASP und 2002/402/GASP des Rates der Europäi-
schen Union.
Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 3a Satz 1 des Zollverwaltungsge-
setzes)
Die Ergänzung der Aufgabenzuweisung dient der Klarstel-
lung, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen § 12a
Abs. 2a.
Zu Nummer 2 (§ 12a des Zollverwaltungsgesetzes)
Zu Buchstabe a (§ 12a Abs. 2a des Zollverwaltungsgesetzes)
Die Vorschrift verbessert die Möglichkeiten des Zolls, eine
Verbringung von Bargeld oder gleichgestellten Zahlungs-
mitteln zur Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Hierzu
wird das sogenannte Clearingverfahren nach § 12a Abs. 2
ZollVG, das bislang der Geldwäschebekämpfung dient, auf
Verdachtsfälle der Terrorismusfinanzierung erstreckt.
Künftig besteht auch in diesen Verdachtsfällen die Möglich-
keit, das Geld bzw. die gleichgestellten Zahlungsmittel si-
cherzustellen und in zollamtliche Verwahrung zu nehmen,
um Herkunft und Verwendungszweck aufzudecken. Ent-
sprechend Absatz 2 dient die Sicherstellung der Klärung
eines strafrechtlichen Anfangsverdachts. Wenn sich im
Clearingverfahren der Anfangsverdacht einer Straftat nach
§ 129a, auch in Verbindung mit § 129b StGB, oder § 34
Abs. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) ergibt, besteht
die Möglichkeit weiterer Beschlagnahme im Strafverfahren
(§ 111b der Strafprozessordnung – StPO).
Satz 2 bestimmt, dass die Sicherstellungsvoraussetzungen
in der Regel vorliegen, wenn sich das Bargeld oder di

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.602 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/2921, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.171–86.773 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 121bdb6742de7030….

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