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Artikel 8 · BT-Drs. 16/2921 · S. 20
Zu Artikel 8 (Änderung des Zollverwaltungsgesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Zollverwaltungsgesetzes) Die Änderungen verbessern die rechtlichen Instrumentarien zur Bekämpfung der Finanzierung des internationalen Ter- rorismus. Dies dient zugleich der effektiven Umsetzung in- ternationaler Vorgaben, insbesondere der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1373 (2001) und 1390 (2002) sowie der Gemeinsamen Standpunkte 2001/ 931/GASP und 2002/402/GASP des Rates der Europäi- schen Union. Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 3a Satz 1 des Zollverwaltungsge- setzes) Die Ergänzung der Aufgabenzuweisung dient der Klarstel- lung, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen § 12a Abs. 2a. Zu Nummer 2 (§ 12a des Zollverwaltungsgesetzes) Zu Buchstabe a (§ 12a Abs. 2a des Zollverwaltungsgesetzes) Die Vorschrift verbessert die Möglichkeiten des Zolls, eine Verbringung von Bargeld oder gleichgestellten Zahlungs- mitteln zur Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Hierzu wird das sogenannte Clearingverfahren nach § 12a Abs. 2 ZollVG, das bislang der Geldwäschebekämpfung dient, auf Verdachtsfälle der Terrorismusfinanzierung erstreckt. Künftig besteht auch in diesen Verdachtsfällen die Möglich- keit, das Geld bzw. die gleichgestellten Zahlungsmittel si- cherzustellen und in zollamtliche Verwahrung zu nehmen, um Herkunft und Verwendungszweck aufzudecken. Ent- sprechend Absatz 2 dient die Sicherstellung der Klärung eines strafrechtlichen Anfangsverdachts. Wenn sich im Clearingverfahren der Anfangsverdacht einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b StGB, oder § 34 Abs. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) ergibt, besteht die Möglichkeit weiterer Beschlagnahme im Strafverfahren (§ 111b der Strafprozessordnung – StPO). Satz 2 bestimmt, dass die Sicherstellungsvoraussetzungen in der Regel vorliegen, wenn sich das Bargeld oder di
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.602 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/2921, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 83.171–86.773 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 121bdb6742de7030….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP