Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 18/11613 · S. 20
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/11613
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der
Verwaltungsvollstreckung (NKR-Nr. 3706, BMI)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft Keine Auswirkungen
Verwaltung
Bund
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 3.000 EUR
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
53.000 EUR
Länder
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 33.000 EUR
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 3,3 Mio. EUR
(ca. 400 EUR/Fall)
Das Ressort hat die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand nachvollziehbar dargestellt.
Der Nationale Normenkontrollrat ist der Auffassung, dass die konsequentere Nutzung der
Verfahren und Methoden des föderalen Informationsmanagement (FIM) in diesem und ver-
gleichbaren Fällen die Aufwände für das tausendfache Anpassen von Formularen und Merk-
blättern insbesondere auf kommunaler Ebene spürbar senken würden.
Der Nationale Normenkontrollrat erhebt im Rahmen seine
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.593 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11613, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 63.966–108.559 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0c7f5e1801f013fe….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP