Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 18/11612 · S. 29

Zu Artikel 2 (Personenstandsverordnung)

Zu Artikel 2 (Personenstandsverordnung)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Vorschrift ändert die Inhaltsübersicht.
Zu Nummer 2 (§ 8)
Nach der bisherigen Fassung des § 8 Absatz 1 war für die Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit nicht ein-
deutig, ob die Aufzählung von Personalausweis, Reisepass und Meldebescheinigung kumulativ oder im Sinne
einer „Oder-Variante“ zu verstehen ist. Die Neufassung stellt klar, dass jedes einzelne Dokument ausreicht.
Zu Nummer 3 (§ 14)
Durch die Ergänzung ist es den Landesregierungen möglich, die Befugnis zur Festlegung weiterer Berechtigungs-
stufen für die Zugriffsberechtigung auf ein zentrales elektronisches Personenstandsregister auf oberste Landesbe-
hörden zu übertragen. Dadurch haben die Länder eine größere Regelungsflexibilität.
Zu Nummer 4 (§ 16)
Die Ergänzung der Eintragsnummer um ein Suffix dient im Rahmen des Stilllegungsverfahrens zur Unterschei-
dung des stillgelegten Eintrags, dessen fehlerhaft vergebene Eintragsnummer im elektronischen Register nicht
mehr korrigiert werden kann, von der erneuten Beurkundung unter gleicher Eintragsnummer.
Zu Nummer 5 (§ 21)
Die gesonderte Ausweisung der nach § 47 Absatz 4 des Gesetzes stillgelegten Einträge im Jahresabschluss des
Personenstandsregisters ist erforderlich, um die Anzahl der (gültigen) Beurkundungen eines Jahres festzustellen.
Die Auflistung der stillgelegten Einträge im Jahresabschluss erfolgt automatisiert.
Zu Nummer 6 (§ 24)
Die bisher in § 24 Absatz 2 enthaltene Vorschrift über die Wiederherstellung eines in Verlust geratenen Siche-
rungsregisters war aufzuheben, da die Regelung aus systematischen Gründen nunmehr in § 8 Absatz 2 des Geset-
zes übernommen wurde.
Zu Nummer 7 (§ 27)
Die Einfügung bewirkt, dass zukünftig auch die deutschen Auslandsvertretungen die vom Stande

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.418 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/11612 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/11612, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.752–76.170 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 934676d458606cf6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP