Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/11612 · S. 24
Zu Artikel 1 (Personenstandsgesetz)
Zu Artikel 1 (Personenstandsgesetz) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um die Aktualisierung der Inhaltsübersicht. Zu Nummer 2 (§ 5) Durch die Neufassung wird die in § 5 Absatz 5 Nummer 3 PStG normierte allgemeine Fortführungsfrist des Ster- beregisters von 30 Jahren für Sterbefallbeurkundungen des Sonderstandesamts Bad Arolsen auf 80 Jahre verlän- gert. Der Datenbestand des Son-derstandesamts Bad Arolsen umfasst etwa 450.000 beurkundete Sterbefälle aus den ehemaligen deutschen Konzentrationslagern. Im Gegensatz zu den Beurkundungen von Sterbefällen in ande- ren Standesämtern, die in der Regel alle vom Personenstandsrecht geforderten Daten enthalten, sind die Sterbe- fallbeurkundungen des Sonderstandesamts zu einem Großteil lückenhaft. Das Sonderstandesamt Bad Arolsen ist deshalb darauf angewiesen, Erkenntnisse des Internationalen Suchdienstes (ITS) – insbesondere auch aus der Korrespondenz mit Verwandten der Opfer – zu erhalten, um die Beurkundungen durch Folgebeurkundungen zu vervollständigen. Dabei stellt sich die 30-jährige Fortführungsfrist des § 5 PStG als problematisch dar, weil die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/11612 in vielen Fällen erst nachträglich bekannt werdenden Erkenntnisse (z. B. über den Familienstand des Verstorbe- nen) wegen des Fristablaufs nicht mehr beurkundet werden können. Dadurch erhalten die Angehörigen unvoll- ständige Urkunden. Aufgrund dieser besonderen Konstellation ist es erforderlich, die Beurkundungen des Son- derstandesamts Bad Arolsen von der 30-jährigen Fortführungsfrist für Sterbefälle auszunehmen und das Gesetz in diesem Punkt anzupassen. Zu Nummer 3 (§ 7) Ziel der Regelung ist es, eine doppelte Archivierung der Personenstandsregister und Sicherungsregister zu ver- meiden, wenn diese auf Gr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.809 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/11612 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/11612, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.943–61.752 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 934676d458606cf6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP