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Artikel 2 · BT-Drs. 18/11546 · S. 23

Zu Artikel 2 (Änderung des Asylgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Asylgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung auf Grund der Einfügung eines neuen § 15a in das Asylgesetz.

Zu Nummer 2
Die Änderung stellt sicher, dass durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren angefal-
lene Daten auch zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben des Asylbewerbers oder von Dritten an die zu-
ständigen Behörden übermittelt werden dürfen. Der islamistisch motivierte Sprengstoffanschlag von Ansbach am
24. Juli 2016 hat deutlich gemacht, dass es einer solchen gesetzlichen Klarstellung bedarf. In Anbetracht der
hochrangigen Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit kann eine solche Datenübermittlung nach Prü-
fung im Einzelfall gerechtfertigt sein.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Die Regelung erweitert die Mitwirkungspflicht und verpflichtet einen Ausländer im Falle des Nichtbesitzes eines
gültigen Passes oder Passersatzes, auch Datenträger, die in seinem Besitz und für die Feststellung seiner Identität
oder Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können, den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung
zu stellen.
Die Identitätsprüfung ist bei Personen ohne Ausweisdokumente oft langwierig und fehleranfällig. Um die Identi-
tätsprüfung zu erleichtern, kann die Auswertung von Datenträgern, wie Mobiltelefonen, Tablets und Laptops,
wichtige Erkenntnisse liefern. Entsprechende Hinweise lassen sich in zunehmendem Maße nicht nur Mobiltele-
fonen, sondern auch anderen Datenträgern, die die Betreffenden mit sich führen, entnehmen. So können etwa die
Adressdaten in dem Mobiltelefon eines ausreisepflichtigen Ausländers beziehungsweise gespeicherte Verbin-
dungsdaten aufgrund der Auslandsvorwahl wesentliche Hinweise auf eine mögliche Staatsangehörigkeit geben.

Zu Buchstabe b
Die Änderung erwei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.001 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11546, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.654–72.655 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6f99891b8f9aad66….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP