Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/11546 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung im Hinblick auf die Änderung der Überschrift des § 56 und auf die Ein- fügung des neuen § 56a des Aufenthaltsgesetzes. Zu Nummer 2 Durch die Einfügung der neuen Nummer 5a in § 2 Absatz 14 des Aufenthaltsgesetzes wird eine näher bestimmte Gefährlichkeit eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers als konkreter Anhaltspunkt für eine Fluchtgefahr im Sinne von § 62 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 des Aufenthaltsgesetzes legal definiert. Dies entspricht dem Erfah- rungswert, dass dieser Personenkreis regelmäßig eine hohe Mobilität aufweist und sich behördlichen Maßnahmen oftmals zu entziehen versucht. Als mildere Mittel zur Haft kommen aufenthaltsrechtlich insbesondere Maßnah- men nach § 56 und § 56a des Aufenthaltsgesetzes in Betracht. Eine Gefahr für Leib und Leben geht dabei auch von Personen aus, die mit harten Drogen handeln. Über den Verweis in § 2 Absatz 15 des Aufenthaltsgesetzes können bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen auch Ausländer in Haft genommen werden, bei denen im Hinblick auf den neuen § 2 Absatz 14 Nummer 5a des Aufenthaltsgesetzes eine erhebliche Fluchtgefahr nach Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 31, sog. Dublin III-Verordnung) besteht. Es wäre nicht zu rechtfertigen, dass eine entsprechende Haft wegen der Gefährlichkeit des Ausländers bei einer bevorstehenden Abschiebung in einen Drittstaat verhängt werden könn
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.540 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11546, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.114–67.654 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6f99891b8f9aad66….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP