Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 18/11506 · S. 34
Zu Artikel 5 (Änderung des Handelsgesetzbuchs)
Zu Artikel 5 (Änderung des Handelsgesetzbuchs) Durch den Verweis auf die §§ 335 und 335a HGB soll künftig auch ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Mit- glieder des Vorstandes der Genossenschaft möglich sein, wenn die Offenlegungspflicht nicht erfüllt wird. Derzeit wird die – im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften EU-rechtlich nicht vorgegebene – Jahresabschlusspublizität von den Genossenschaften ganz überwiegend eingehalten, ohne dass es eines Ordnungsgeldverfahrens bedurfte, denn bei Genossenschaften ist die Erfüllung der Offenlegungspflicht von den Prüfungsverbänden im Rahmen der Prü- fung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung regelmäßig zu prüfen. Entsprechend gab es nur äußerst selten Beschwerden über eine fehlende Offenlegung. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass es einzelne Genossenschaf- ten gibt, die immer wieder erst im Rahmen der Pflichtprüfung durch den Prüfungsverband an die Offenlegungs- pflicht erinnert werden; im Fall eines zweijährigen Prüfungsturnus führt dies zu einer beträchtlichen Verspätung. Um eine zeitnahe Offenlegung sicherzustellen, ist auf Antrag derjenigen Personen, die regelmäßig ein Interesse an der Offenlegung haben können, ein Ordnungsgeldverfahren durchzuführen, d. h. auf Antrag des Prüfungsver- bands oder eines Mitglieds, Gläubigers oder Arbeitnehmers der Genossenschaft. Ein Antrag durch den Prüfungs- verband stellt dabei keinen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 62 GenG dar, denn die Nicht- Offenlegung ist eine für jedermann durch eine kostenfreie Internetrecherche zu erlangende offensichtliche Tatsa- che. Der neue § 339 Absatz 3 Satz 2 HGB in der Entwurfsfassung (HGB-E) entspricht inhaltlich dem § 335 Ab- satz 1 Satz 2 HGB.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11506, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 113.857–115.567 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 8fd3d6142485b7fa….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP