Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/11506 · S. 24
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Mit Artikel 1 soll § 22 BGB in der Entwurfsfassung (BGB-E) neu gefasst werden, um die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine verständlicher zu regeln und die Voraussetzungen für die weitere Konkretisierung der Verleihungsvoraussetzungen durch Rechtsverordnung zu schaffen. In Absatz 1 Satz 1 BGB-E soll geregelt werden, dass wirtschaftlichen Vereinen Rechtsfähigkeit verliehen werden kann. Wenn dies durch besondere Vorschriften bestimmt ist, wie z. B. für forstwirtschaftliche Vereinigungen durch Vorschriften im Bundeswaldgesetz, ergeben sich die Voraussetzungen für die Verleihung auch aus den spezialgesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen kann wirtschaftlichen Vereinen Rechtsfähigkeit verliehen werden, wenn es dem Verein unzumutbar ist, seine Zwecke in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zu verfolgen. Das entspricht inhaltlich dem bisherigen § 22 BGB in der Auslegung durch die Rechtsprechung (BVerwG NJW 1979, S. 2261 ff. – Urteil vom 24. April 1979, Az.: 1 C 8/74). Absatz 1 Satz 2 BGB-E weist die Zuständigkeit für Entscheidung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit dem Land zu, in dem der Verein seinen Sitz hat. Dies entspricht dem bisherigen § 22 Satz 2 BGB. In Absatz 2 soll eine Verordnungsermächtigung für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geschaffen werden, die es ermöglichen soll, zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements für Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von geringerem Umfang gerichtet ist, wie z. B. für Vereine zum Betrieb eines Dorfladens, die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechtsfähigkeit näher zu bestimmen und ein Recht auf Verleihung der Rechtsfähigkeit bei Vorliegen der Vora
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.066 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/11506 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/11506, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.232–70.298 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 8fd3d6142485b7fa….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP