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Artikel 1 · BT-Drs. 18/11493 · S. 45

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Zu Buchstabe a
Redaktionelle Änderung.
Zu Buchstabe b
Redaktionelle Änderung.
Zu Buchstabe c
Redaktionelle Änderung.
Zu Buchstabe d
Redaktionelle Änderung.
Drucksache 18/11493 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Buchstabe e
Redaktionelle Änderung.
Zu Buchstabe f
Redaktionelle Änderung.
Zu Buchstabe g
Redaktionelle Änderung.
Zu Nummer 2
§ 1a Satz 1
Zu Buchstabe a
§ 1a Satz 1 Nummer 2
Aus redaktionellen Gründen erfolgt die Aufnahme der Verordnung (EG) Nr. 578/2002, die die geltende Fassung
der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Januar 2002 regelt.
Zu Buchstabe b
§ 1a Satz 1 Nummer 13a
Die Definition des Biokraftstoffs wird um eine Klarstellung ergänzt, unter welchen Voraussetzungen hydrierte
biogene Öle (sog. HVO) als Biokraftstoff gelten. Entsprechend der Regelung für Biodiesel wird festgelegt, dass
der auf der Hydrierung beruhende geringfügige fossile Kraftstoffbestandteil von HVO als biogen zu behandeln
ist. Eine Ausdehnung auf die fossilen Bestandteile kann auch hier nur Anwendung finden, wenn es sich bei den
für die Herstellung der hydrierten biogenen Öle eingesetzten Ausgangsstoffen um Biomasse im Sinne der Bio-
masseverordnung handelt.
Zu Nummer 3
§ 2
Zu Buchstabe a
§ 2 Absatz 2
In ihrer Koalitionsvereinbarung für die 18. Legislaturperiode haben sich die Koalitionsparteien in Anlehnung an
die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung von 2013 auf eine Verlängerung der Steuerermäßi-
gung für Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff verständigt. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Steuerbe-
günstigung für Erdgas auf Grundlage der Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zur Entwicklung der Energie-
steuereinnahmen im Kraftstoffsektor sowie zu Überlegungen über steuerliche und andere Fördermaßnahmen zur
m

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 35.144 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11493, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 122.451–157.595 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 9474d0f09a760aaa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP