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Artikel 2 · BT-Drs. 16/2950 · S. 23

Zu Artikel 2 (§ 22a BVerfSchG)

Zu Artikel 2 (§ 22a BVerfSchG)
Zu Absatz 1
Die Vorschrift schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass das
BfV für die Dauer und zur Unterstützung einer befristeten
projektbezogenen Zusammenarbeit mit anderen Sicherheits-
behörden eine gemeinsame Datei (Projektdatei) einrichten
kann. Die anderen Sicherheitsbehörden sind die Polizeibe-
hörden des Bundes und der Länder sowie die Verfassungs-
schutzbehörden der Länder, der MAD, der BND und das
ZKA. Die konkrete Ausgestaltung der Projektdatei hängt da-
von ab, welche der genannten Sicherheitsbehörden an der je-
weiligen projektbezogenen Zusammenarbeit teilnehmen.
Dies können, müssen aber nicht alle in Satz 1 genannten Be-
hörden sein.
Satz 2 enthält eine detaillierte Regelung des Dateizwecks.
Voraussetzung der Errichtung einer gemeinsamen Projektda-
tei ist, dass sie der Unterstützung einer „projektbezogenen
Zusammenarbeit“ zwischen dem BfV und den anderen betei-
ligten Behörden dient, in deren Rahmen Erkenntnisse im
Hinblick auf die abschließend genannten Aufgabenbereiche
nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BVerfSchG ausgetauscht werden.
Die Möglichkeiten zur Errichtung einer Projektdatei werden
durch den Projektbezug begrenzt. Eine gemeinsame Projekt-
datei kommt nur bei einem klar definierten Projektauftrag in
Betracht. Projektauftrag, Projektziele sowie die Verfahrens-
weisen der beteiligten Sicherheitsbehörden müssen zu Be-
ginn des Projekts zwischen den beteiligten Behörden konkret
vereinbart werden. Die Zusammenarbeit muss dem Aus-
tausch von Erkenntnissen im Hinblick auf die im Einzelnen
genannten Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1
Nr. 1 bis 4 BVerfSchG dienen. Diese müssen durch die An-
wendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungs-
handlungen gekennzeichnet sein. Diese in Anlehnung an
§ 18 Abs. 1 BVerfSchG

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.640 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/2950 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/2950, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 105.811–113.451 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 9252b5041f610928….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP