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Artikel 4 · BT-Drs. 18/11325 · S. 124

Zu Artikel 4 (Änderung des BND-Gesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des BND-Gesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderungen sind überwiegend Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG zum Um-
gang mit personenbezogenen Daten.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Änderung ist eine Folgeänderung der neuen Begriffsdefinition in § 46 des BDSG (Artikel 1) zum Umgang
mit personenbezogenen Daten.
Zu Buchstabe b
§ 2 Absatz 1 wird um einen Satz ergänzt, der die Verarbeitung auch nach einer erfolgten Einwilligung regelt.
Damit wird einem fundamentalen Grundsatz des Datenschutzrechts Rechnung getragen, wie er bislang in § 4
Absatz 1 BDSG a. F. geregelt war und nunmehr in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/679
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 125 –                        Drucksache 18/11325


niedergelegt ist. Die Einzelheiten der Einwilligung sind in § 51 BDSG geregelt, der über § 32a Nummer 2 ent-
sprechende Anwendung findet (ohne § 51 Absatz 5 BDSG, der bereichsspezifisch nicht passt, weil der Umgang
mit solchen Daten für den Bundesnachrichtendienst geradezu aufgabentypisch ist).
Zu Nummer 3 bis 9
Die Änderungen sind Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG (Artikel 1) zum Um-
gang mit personenbezogenen Daten.
Zu Nummer 10
Die Änderung ist eine Folgeänderung aus der Umstrukturierung des BDSG.
Zu Nummer 11
Für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz beim Bundesnachrichtendienst durch die
Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten gilt § 26a Bundesverfassungsschutzgesetz mit der Maßgabe ent-
sprechend, dass an die Stelle des Bundesministeriums des Innern das Bundeskanzleramt tritt. § 16 Absatz 5 BDSG
ist dabei für die datenschutzrechtliche Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes ohne Belang, da es keine Lan-
desbehörden gibt, 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.372 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11325, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 483.691–490.063 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 69bfbf13ddf3ecae….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP