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Artikel 3 · BT-Drs. 18/11325 · S. 123

Zu Artikel 3 (Änderung des MAD-Gesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des MAD-Gesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich zum einen um eine Folgeänderung der neuen Begriffsdefinition in § 46 BDSG (Artikel 1) zum
Umgang mit personenbezogenen Daten.
Zum anderen entspricht die hier vorgenommene Ergänzung des § 4 Absatz 1 Satz 1 MAD-Gesetz um die Zuläs-
sigkeit einer Verarbeitung auf der rechtlichen Grundlage einer Einwilligung der entsprechenden Änderung des
neuen § 8 Absatz 1 Satz 1 BVerfSchG (Artikel 2 Nummer 2), indem dieser fundamentale Grundsatz des Daten-
schutzrechts mit Ausnahme der Aufgabenwahrnehmung nach § 1 Absatz 2 auch für den Militärischen Abschirm-
dienst übernommen wird.
Daneben geht mit der Neufassung des § 4 Absatz 1 MAD-Gesetz eine im Wesentlichen redaktionelle Änderung
einher, die aus Anlass der Anpassungsgesetzgebung aufgegriffen und wie folgt gesondert begründet wird:
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November
2015 (BGBl I S. 1938) wurde § 8 Absatz 2 BVerfSchG geändert. Auf Grund der Einfügung der neuen Sätze 2
und 3 wurden die bisherigen Sätze 2 und 3 der Vorschrift zu den Sätzen 4 und 5. Die auf § 8 Absatz 2 Sätze 2 und
Drucksache 18/11325                                  – 124 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


3 BVerfSchG verweisende Vorschrift des § 4 Absatz 1 Satz 3 MAD-Gesetz blieb jedoch unverändert. Die Neu-
fassung der Vorschrift im Rahmen der Anpassungsgesetzgebung trägt der vorerwähnten Änderung des Bundes-
verfassungsschutzgesetzes nunmehr durch Streichung der fehllaufenden Verweisung Rechnung.
Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine Folgeänderung der neuen Begriffsdefinition in § 46 BDSG (Artikel 1) zum Umgang mit
personenbezogenen Daten.
Zu Nummer 3
Durch das Erste Gesetz zur Änderung des MAD-Gesetzes vom 8. Mä

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.390 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11325, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 479.301–483.691 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 69bfbf13ddf3ecae….

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