Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/11325 · S. 123
Zu Artikel 3 (Änderung des MAD-Gesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des MAD-Gesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich zum einen um eine Folgeänderung der neuen Begriffsdefinition in § 46 BDSG (Artikel 1) zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Zum anderen entspricht die hier vorgenommene Ergänzung des § 4 Absatz 1 Satz 1 MAD-Gesetz um die Zuläs- sigkeit einer Verarbeitung auf der rechtlichen Grundlage einer Einwilligung der entsprechenden Änderung des neuen § 8 Absatz 1 Satz 1 BVerfSchG (Artikel 2 Nummer 2), indem dieser fundamentale Grundsatz des Daten- schutzrechts mit Ausnahme der Aufgabenwahrnehmung nach § 1 Absatz 2 auch für den Militärischen Abschirm- dienst übernommen wird. Daneben geht mit der Neufassung des § 4 Absatz 1 MAD-Gesetz eine im Wesentlichen redaktionelle Änderung einher, die aus Anlass der Anpassungsgesetzgebung aufgegriffen und wie folgt gesondert begründet wird: Durch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom 17. November 2015 (BGBl I S. 1938) wurde § 8 Absatz 2 BVerfSchG geändert. Auf Grund der Einfügung der neuen Sätze 2 und 3 wurden die bisherigen Sätze 2 und 3 der Vorschrift zu den Sätzen 4 und 5. Die auf § 8 Absatz 2 Sätze 2 und Drucksache 18/11325 – 124 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3 BVerfSchG verweisende Vorschrift des § 4 Absatz 1 Satz 3 MAD-Gesetz blieb jedoch unverändert. Die Neu- fassung der Vorschrift im Rahmen der Anpassungsgesetzgebung trägt der vorerwähnten Änderung des Bundes- verfassungsschutzgesetzes nunmehr durch Streichung der fehllaufenden Verweisung Rechnung. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine Folgeänderung der neuen Begriffsdefinition in § 46 BDSG (Artikel 1) zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Zu Nummer 3 Durch das Erste Gesetz zur Änderung des MAD-Gesetzes vom 8. Mä
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.390 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11325, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 479.301–483.691 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 69bfbf13ddf3ecae….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP