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Artikel 3 · BT-Drs. 18/11292 · S. 25

Zu Artikel 3

  Zu Artikel 3

  Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten des Gesetzes und genügt damit dem Artikel 82 Ab-
  satz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Drucksache 18/11292                               – 24 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


 Anlage 2


 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-
 Gesetz:

 Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Mel-
 dungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes und
 zur Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes (NKR-Nr. 3428, BMVI)


 Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvor-
 habens geprüft.


 I. Zusammenfassung

  Bürgerinnen und Bürger:             Keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

  Wirtschaft:                            Geringe Auswirkungen auf den Erfüllungsauf-
                                                                               wand
  Verwaltung (Bund):
      Jährlicher Erfüllungsaufwand                                      240.000 Euro
  Umsetzung von EU-Recht              Dem Nationalen Normenkontrollrat liegen keine
                                      Anhaltspunkte darüber vor, dass mit dem Rege-
                                      lungsvorhaben über das von den EU-Richtlinien
                                      vorgegebenen Maß hinausgegangen wird.
  Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftra-
  ges keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen im vorliegenden
  Regelungsvorhaben geltend.


 II. Im Einzelnen

 Mit vorliegendem Entwurf werden Regelungen insbesondere über das technische Ver-
 fahren für das Zentrale Meldeportal festgelegt. An dieses werden Meldungen in der
 Seeschifffahrt abgegeben und von dort an die

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.294 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11292, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.756–43.050 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4a2dbfac87d36e4c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP