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Artikel 2 · BT-Drs. 18/11281 · S. 102
Zu Artikel 2 (Änderung weiterer Rechtsvorschriften)
Zu Artikel 2 (Änderung weiterer Rechtsvorschriften) Zu Absatz 1 (BVerfSchG) Die neue Nummer 5 in § 3 Absatz 2 ändert die bereits auf der Grundlage des Handbu- ches für den Geheimschutz in der Wirtschaft praktizierte Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Betreuung von nichtöffentlichen Stellen durch den Bund in eine Mitwirkungsaufgabe. Hierdurch wird das Bundesamt für Verfassungsschutz be- fugt, die betreute nichtöffentliche Stelle nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 BVerfSchG zu speichern, so dass nachträglich anfallende sicherheits- erhebliche Erkenntnisse berücksichtigt werden können. Die Aufgabenerweiterung be- rücksichtigt in gleicher Weise die Geheimschutzbetreuung nichtöffentlicher Stellen in den Ländern. Durch die angefügten Sätze soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die Befugnis erhalten, über die bisher erfolgte Auskunft an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über vorhandene Erkenntnisse hinaus im Einzelfall weitere öffentliche Stellen im Rahmen der Überprüfung von Unternehmen anzufragen und angefallene sicher- heitserhebliche Erkenntnisse aufzuklären. Diese Aufgabenerweiterung soll dazu beitra- gen, in der Vergangenheit festgestellte Sicherheitslücken zu schließen. Zu Absatz 2 (G 10) Mit der Änderung in Satz 4 werden Änderungen in der VSA nachvollzogen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 101 – Drucksache 18/11281 Zu Absatz 3 (TBEG) Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde durch Artikel 5 des Terrorismusbe- kämpfungsgesetzes (TBG) (BGBl. I 2002, S. 361, 365) befristet bis zum 10. Januar 2007 (Artikel 22 Absatz 2 TBG) in das SÜG eingeführt. Mit dem Terrorismusbekämp- fungsergänzungsgesetz (TBEG) wurden die im SÜG eingeführten Vorschriften für den vorbeugenden perso
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.034 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/11281, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 232.770–237.804 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0ad3a1005f726cc6….
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