Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 18/11278 · S. 18

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 151 Nummer 6 FamFG)
Die in § 1631b BGB geregelte freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger ist gemäß § 151 Nummer 6
FamFG eine Kindschaftssache. Die Einführung einer familiengerichtlichen Genehmigung von in § 1631b Ab-
satz 2 des Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB-E) genannten freiheitsentziehenden Maßnahmen bei
Minderjährigen erfordert, dass § 151 Nummer 6 FamFG sowohl die freiheitsentziehende Unterbringung nach
§ 1631b Absatz 1 BGB-E als auch die freiheitsentziehende Maßnahme nach § 1631b Absatz 2 BGB-E erfasst, um
den verfahrensrechtlichen Gleichlauf nach § 167 Absatz 1 FamFG herzustellen.

Zu Nummer 3 (Änderung des § 167 FamFG)
Nach § 167 Absatz 1 FamFG sind in den Verfahren zur Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung
Minderjähriger die für Unterbringungssachen nach § 312 Satz 1 Nummer 1 FamFG geltenden Vorschriften anzu-
wenden. Abweichend davon regelt § 167 FamFG bisher die Bestellung eines Verfahrensbeistands anstelle des
Verfahrenspflegers, die Verfahrensfähigkeit des Minderjährigen, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, und
Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 19 –                        Drucksache 18/11278


Die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme (bei Volljährigen) ist in § 312 Satz 1 Nummer 2 Fa-
mFG als Unterbringungssache geregelt. Diese Differenzierung zwischen freiheitsentziehenden Unterbringungen
und freiheitsentziehenden Maßnahmen in § 312 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 FamFG soll auch i

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.722 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/11278 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/11278, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.670–59.392 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert efaa3e0ae6b97e41….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP