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Artikel 2 · BT-Drs. 18/11278 · S. 18
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 2 (Änderung des § 151 Nummer 6 FamFG) Die in § 1631b BGB geregelte freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger ist gemäß § 151 Nummer 6 FamFG eine Kindschaftssache. Die Einführung einer familiengerichtlichen Genehmigung von in § 1631b Ab- satz 2 des Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB-E) genannten freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen erfordert, dass § 151 Nummer 6 FamFG sowohl die freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1631b Absatz 1 BGB-E als auch die freiheitsentziehende Maßnahme nach § 1631b Absatz 2 BGB-E erfasst, um den verfahrensrechtlichen Gleichlauf nach § 167 Absatz 1 FamFG herzustellen. Zu Nummer 3 (Änderung des § 167 FamFG) Nach § 167 Absatz 1 FamFG sind in den Verfahren zur Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung Minderjähriger die für Unterbringungssachen nach § 312 Satz 1 Nummer 1 FamFG geltenden Vorschriften anzu- wenden. Abweichend davon regelt § 167 FamFG bisher die Bestellung eines Verfahrensbeistands anstelle des Verfahrenspflegers, die Verfahrensfähigkeit des Minderjährigen, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, und Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11278 Die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme (bei Volljährigen) ist in § 312 Satz 1 Nummer 2 Fa- mFG als Unterbringungssache geregelt. Diese Differenzierung zwischen freiheitsentziehenden Unterbringungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen in § 312 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 FamFG soll auch i
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.722 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11278, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.670–59.392 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert efaa3e0ae6b97e41….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP