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Artikel 8 · BT-Drs. 18/11286 · S. 55
Zu Artikel 8 (Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung)
Zu Artikel 8 (Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung) Weitere Vorschriften zur Ausgestaltung reiner Beitragszusagen werden in die Pensionsfonds-Aufsichtsverord- nung (PFAV) integriert, weil sie vom Charakter her mit der geltenden Regulierung von Pensionsfonds verwandt sind. Die Vorschriften sind so konzipiert, dass für den Vermögensaufbau individuelle und kollektive Sparmodelle gleichermaßen möglich sind. Im Unterschied zum individuellen Ansatz wird bei einem kollektiven Sparmodell ein Teil der vorhandenen Mittel nicht den einzelnen Anwärtern zugeordnet, sondern einem kollektiven Sicher- heitspuffer zugeführt. Durch Zuführungen zu oder Entnahmen aus diesem Puffer kann erreicht werden, dass et- waige Schwankungen des Vermögens der Einrichtung geglättet werden. Auf diese Weise kann der Aufbau der Anwartschaften verstetigt werden, insbesondere in der letzten Phase vor dem Rentenbeginn. Dies trägt zur Pla- nungssicherheit bei. Für den Vermögensaufbau in der Ansparphase können die Sozialpartner ein individuelles oder ein kollektives Modell anwenden; möglich ist auch eine Kombination beider Modelle. In der Rentenbezugszeit sollen sich Schwankungen des Vermögens nicht sofort auf die Höhe der Auszahlungen an die Rentenempfänger auswirken. Daher wird ein kollektives Entsparmodell benötigt, an das zum Schutz der Rentenempfänger hohe Anforderungen zu stellen sind. In der PFAV wird die Grundform des Modells geregelt. Zu Nummer 1 (Überschrift) Die Überschrift wird angepasst, um dem erweiterten Adressatenkreis Rechnung zu tragen. Zu Nummer 2 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird wegen der Ergänzung der neuen Vorschriften angepasst. Zu Nummer 3 (Teil 1) In die Verordnung wird eine höhere Gliederungsebene eingezogen. Die Regelungen der bisherigen PFAV werden den neuen Te
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.305 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/11286, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 159.543–171.848 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8976686ac3c1c3a8….
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