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Artikel 4 · BT-Drs. 18/11286 · S. 51

Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
(§ 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5)
Der Aufbau einer Betriebsrente mit eigenen Mitteln der Beschäftigten wird seitens des Staates über zwei Wege
gefördert. Zum einen sind Zahlungen der Beschäftigten im Rahmen einer Entgeltumwandlung an eine Pensions-
kasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemes-
sungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung einkommensteuer- und daneben auch beitragsfrei in der So-
zialversicherung. Diese Förderung kommt wegen der steuerlichen Progressionswirkung insbesondere Beschäftig-
ten zugute, die eine hohe bzw. höherer Steuerbelastung haben, während Geringverdiener je nach Fallgestaltung
steuerlich kaum oder gar nicht von der Förderung profitieren.
Vor diesem Hintergrund wurde 2002 zum anderen auch die Möglichkeit geschaffen, dass im Rahmen der betrieb-
lichen Altersversorgung auch die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden kann. Diese Förderung
zeichnet sich dadurch aus, dass ‒ über den Arbeitgeber organisiert ‒ Zahlungen aus dem Netto der Beschäftigten
an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung erfolgen, die mit den staatlichen Zula-
gen gefördert werden. Damit sollte insbesondere Geringverdienern eine effiziente Möglichkeit zum Aufbau einer
zusätzlichen Altersversorgung an die Hand gegeben werden. Insbesondere die Förderung durch Kinderzulagen,
die in der Riester-geförderten betrieblichen Altersversorgung besteht, bedeutet eine noch gezieltere Förderung
von Geringverdienern mit Familie, da eine Kind bezogene Förderung in der übrigen betrieblichen Altersversor-
gung nicht in gleichem Maße besteht. Außerdem sollte durch Einbeziehung des Arbeitgebers die Effizienz kol-
lektiv organisierter G

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.815 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11286, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 143.652–151.467 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8976686ac3c1c3a8….

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