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Artikel 14 · BT-Drs. 18/11286 · S. 74

Zu Artikel 14 (Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes)

Zu Artikel 14 (Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
(§ 1)
Zu Buchstabe a
(Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a)
Dem Vertragspartner soll ein Wahlrecht hinsichtlich des Auszahlungszeitpunkts der Kleinbetragsrente eingeräumt
werden. Die Kleinbetragsrente kann künftig daher sowohl im Jahr des Beginns der Auszahlungsphase als auch im
darauffolgenden Jahr ausgezahlt werden. Das Recht zur Abfindung einer Kleinbetragsrente kann der Anbieter
eines Altersvorsorgevertrags nur noch dann vertraglich vereinbaren, wenn er dem Vertragspartner gleichzeitig
dieses Wahlrecht zum Auszahlungszeitpunkt zubilligt.
Zu Buchstabe b
(Absatz 3 Satz 2)
Es handelt sich um die Ergänzung eines fehlenden Verweises. Die mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
vorgenommene Ergänzung des Satzes 1 um den § 2a wurde fehlerhafterweise nicht auch in den Satz 2 übernom-
men.
Zu Nummer 2
(§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Es handelt sich um eine Korrektur fehlerhafter Verweise. Der frühere § 1 Absatz 2 Satz 3 wurde mit dem Eigen-
heimrentengesetz zu § 1 Absatz 2 Satz 2.
Zu Nummer 3 und 4
(§ 7 Absatz 6 und § 7b Absatz 2)
Das Produktinformationsblatt enthält Aussagen zur Ansparphase, die bei einer sofort beginnenden Altersleistung
nicht getroffen werden können. Die für den Verbraucher notwendigen Informationen erhält er über die auch in
diesen Fällen zu erteilende Information vor Beginn der Auszahlungsphase. Bei dieser Information vor Beginn der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 75 – Drucksache 18/11286
Auszahlungsphase können die vorgegebenen Fristen allerdings nicht eingehalten werden. Sie sind auch nicht not-
wendig, da noch kein laufendes Vertragsverhältnis besteht, das ggf. gekündigt werden müsste.
Zu Nummer 5
(§ 7f)
Um die Qualität der Produktinformationsblätter zu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.373 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11286, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 223.156–225.529 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8976686ac3c1c3a8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP