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Artikel 13 · BT-Drs. 18/11286 · S. 73

Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken)

Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken)
Zu Nummer 1
(§ 2 Absatz 2)
Zu Buchstabe a
(Satz 1)
Zu Doppelbuchstabe aa
Ursprünglich wurden die Statistiken zur Lohn- und Einkommensteuer sowie über die Personengesellschaften und
Gemeinschaften mit einer dreijährigen Periodizität veröffentlicht. Mit den fortschreitenden automationstechni-
schen Möglichkeiten konnten diese Statistiken ab 2012 bei der Lohn- und Einkommensteuer bzw. ab 2008 bei
den Personengesellschaften und Gemeinschaften jährlich erstellt werden. Dies wurde bislang im Satz 2 festgelegt.
Die neue Formulierung ist eine redaktionelle Änderung zur Verkürzung des Gesetzestextes.
Drucksache 18/11286 – 74 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Doppelbuchstabe bb
In der neuen Nummer 1 des § 2 Absatz 2 des Gesetzes über Steuerstatistiken wird geregelt, dass ab 2018 neben
den bisherigen amtlichen Statistiken über die Lohn- und Einkommensteuer und über die Personengesellschaften
und Gemeinschaften eine neue amtliche Statistik über das Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren eingeführt wird.
Neben der erstmaligen Erfassung der von den Arbeitgebern angemeldeten Lohnsteuerbeträge werden ebenfalls
insbesondere die von den Arbeitgebern vom Lohnsteuereinbehalt abgezogenen Beträge erfasst. Damit ist auch die
Evaluation des neuen BAV-Förderbetrags methodisch sicher, verwaltungstechnisch einfach und damit auch kos-
tengünstig möglich.
Zu Doppelbuchstabe cc
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aus der vorangestellten neuen Nummer 1.
Zu Buchstabe b
(Satz 2)
Die Statistik über das Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren wird erstmals für das Jahr 2018 erhoben.
Zu Nummer 2
(§ 7a Absatz 1 Satz 1)
Die Änderung stellt sicher, dass alle Daten der neuen amtlichen Statistik über das Lohnsteuer-Anmeldungsver-
fahren auch

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.964 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11286, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 221.192–223.156 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8976686ac3c1c3a8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP