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Artikel 11 · BT-Drs. 18/11286 · S. 73

Zu Artikel 11 (Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung)

Zu Artikel 11 (Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung)
Zu Nummer 1
(§ 2)
Zu Buchstabe a
(Absatz 2)
Durch die Entscheidung des IT-Planungsrates ist eine Umstellung der Datenübermittlungsverfahren auf Unicode
vorzunehmen, Die Änderung des Absatzes 2 ermöglicht, dass künftige Änderungen des zu verwendenden Zei-
chensatzes auch ohne Änderung der Verordnung durchgeführt werden können. Mit dem mindestens sechs Monate
im Voraus bekanntzugebenden Anwendungszeitpunkt des jeweils aktualisierten Zeichensatzes soll den Kommu-
nikationspartnern der ZfA ausreichend Zeit zur technischen Umstellung gegeben werden.
Zu Buchstabe b
(Absatz 3)
Die Änderungen im Absatz 2 werden auch in Absatz 3 nachvollzogen.
Zu Nummer 2
(§ 6 Absatz 1 Satz 1)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. In der steuerlich geförderten betrieblichen Altersversorgung
kommt es ab 2018 auf die Erteilung der Versorgungszusage nicht mehr an (s. § 52 Absatz 40 Satz 1 EStG).

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Herkunft

BT-Drs. 18/11286, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 219.990–220.953 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8976686ac3c1c3a8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP