Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 18/11277 · S. 18

Zu Artikel 1 (Änderung der Strafprozessordnung)

Zu Artikel 1 (Änderung der Strafprozessordnung)
Zu Nummer 1 (§ 26)
Der Vorschlag soll der Beschleunigung von Ablehnungsverfahren dienen.
Nach § 26 Absatz 1 Satz 1 StPO kann ein Ablehnungsgesuch in der Hauptverhandlung mündlich oder schriftlich
bei dem Gericht angebracht werden, dem der Richter angehört. Daneben kann es auch außerhalb der Hauptver-
handlung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden. Das Recht, das Ablehnungsgesuch
auch mündlich in der Hauptverhandlung anzubringen, umfasst derzeit sowohl die Stellung des Antrags als auch
dessen Begründung. § 26 Absatz 1 Satz 2 StPO schließt die Verweisung des Antragstellers auf ein schriftliches
Verfahren ausdrücklich aus.
An der Grundentscheidung, auch eine mündliche Anbringung des Ablehnungsgesuchs in der Hauptverhandlung
zuzulassen, soll festgehalten werden. Künftig soll es dem Gericht jedoch in § 26 Absatz 1 Satz 2 StPO-E ermög-
licht werden, dem Antragsteller aufzugeben, das Ablehnungsgesuch schriftlich zu begründen. Das Ablehnungs-
gesuch ist damit ab mündlicher Anbringung gestellt, nur für die Vorlage der schriftlichen Begründung soll das
Gericht eine angemessene Frist setzen können. Nach Ablauf dieser Frist ist die Ablehnung als unzulässig zu ver-
werfen, wenn der Antrag nicht fristgerecht begründet wurde [vgl. hierzu die Begründung zu Nummer 2].
Damit soll dem Gericht in Ausnahmefällen eine Möglichkeit an die Hand gegeben werden, Situationen zu begeg-
nen, in denen das Recht zur mündlichen Begründung eines Ablehnungsgesuchs in der Hauptverhandlung mit dem
Ziel der Verfahrensverzögerung missbraucht wird. Dies kann insbesondere in umfangreichen Verfahren von Be-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 19 –                        Drucksache 18/11277


deutung sein, in denen V

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 100.009 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/11277 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/11277, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.719–148.728 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5e6c8b03871942fb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP