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Artikel 4 · BT-Drs. 18/11242 · S. 58

Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

 Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

 Zu Nummer 1 (Änderung des § 291b SGB V)

 Die gematik als Betreiber der Telematikinfrastruktur nach § 291a Absatz 7 SGB V
 sowie die Betreiber von Diensten der Telematikinfrastruktur im Hinblick auf die nach
 § 291b Absatz 1a und 1e SGB V zugelassenen Dienste und die Betreiber von Diens-
 ten, soweit sie die Telematikinfrastruktur für nach § 291b Absatz 1b SGB V bestätigte
 Anwendungen nutzen, unterliegen bereits nach § 291b umfassenden technischen
 und verfahrensmäßigen Vorgaben, die die Vorgaben des Artikels 14 Absatz 1 bis 3
 der NIS-Richtlinie erfüllen. § 291b Absatz 1 SGB V enthält an die gematik gerichtete
 technische und funktionale Vorgaben, einschließlich der Vorgaben zur Erstellung
 eines Sicherheitskonzepts und zur Einbeziehung des BSI in die Festlegung der Vor-
 gaben für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur.

 In Absatz 1a ist das für einzelne Komponenten und Dienste erforderliche Zulas-
 sungsverfahren geregelt. In den Absätzen 1b bis 1e sind die weiteren Rahmenbedin-
 gungen für den Betrieb und die Nutzung der Telematikinfrastruktur geregelt, mit de-
 nen die Erfüllung des Auftrags der Gesellschaft für Telematik, den Betrieb und die
 Nutzung der Telematikinfrastruktur gegenüber den Betreibern von Diensten der Te-
 lematikinfrastruktur und den Betreibern von Diensten, die die Telematikinfrastruktur
 für nach § 291b Absatz 1b SGB V bestätigte Anwendungen nutzen, sicherzustellen,
 gewährleistet wird. In Absatz 6 Satz 2 bis 4 ist eine Pflicht zur Meldung erheblicher
 Störungen für die Betreiber vorgesehen. Zentrale Meldestelle ist das BSI; an das BSI
 hat die Gesellschaft für Telematik Meldungen der Betreiber von Diensten der Tele-
 matikinfrastruktur und der Betreiber von Diensten, die

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.040 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/11242 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/11242, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 137.237–144.277 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 3677602144b8a8e2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP