Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 18/11242 · S. 58
Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Änderung des § 291b SGB V) Die gematik als Betreiber der Telematikinfrastruktur nach § 291a Absatz 7 SGB V sowie die Betreiber von Diensten der Telematikinfrastruktur im Hinblick auf die nach § 291b Absatz 1a und 1e SGB V zugelassenen Dienste und die Betreiber von Diens- ten, soweit sie die Telematikinfrastruktur für nach § 291b Absatz 1b SGB V bestätigte Anwendungen nutzen, unterliegen bereits nach § 291b umfassenden technischen und verfahrensmäßigen Vorgaben, die die Vorgaben des Artikels 14 Absatz 1 bis 3 der NIS-Richtlinie erfüllen. § 291b Absatz 1 SGB V enthält an die gematik gerichtete technische und funktionale Vorgaben, einschließlich der Vorgaben zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts und zur Einbeziehung des BSI in die Festlegung der Vor- gaben für den sicheren Betrieb der Telematikinfrastruktur. In Absatz 1a ist das für einzelne Komponenten und Dienste erforderliche Zulas- sungsverfahren geregelt. In den Absätzen 1b bis 1e sind die weiteren Rahmenbedin- gungen für den Betrieb und die Nutzung der Telematikinfrastruktur geregelt, mit de- nen die Erfüllung des Auftrags der Gesellschaft für Telematik, den Betrieb und die Nutzung der Telematikinfrastruktur gegenüber den Betreibern von Diensten der Te- lematikinfrastruktur und den Betreibern von Diensten, die die Telematikinfrastruktur für nach § 291b Absatz 1b SGB V bestätigte Anwendungen nutzen, sicherzustellen, gewährleistet wird. In Absatz 6 Satz 2 bis 4 ist eine Pflicht zur Meldung erheblicher Störungen für die Betreiber vorgesehen. Zentrale Meldestelle ist das BSI; an das BSI hat die Gesellschaft für Telematik Meldungen der Betreiber von Diensten der Tele- matikinfrastruktur und der Betreiber von Diensten, die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.040 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/11242, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 137.237–144.277 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 3677602144b8a8e2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP