Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 18/11241 · S. 457
Zu Artikel 9 (Änderung des Weingesetzes)
Zu Artikel 9 (Änderung des Weingesetzes) Die Aufhebung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG) führt dazu, dass die bisher in § 7 StrVG verankerte Verordnungsermächtigung auch in das WeinG übernommen werden soll. Die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Änderungen ergibt sich aus § 4 Absatz 1 Nummer 4 LFGB, nach der die Vorschriften des LFGB nicht für Er- zeugnisse des WeinG gelten, es sei denn im WeinG wird auf das LFGB verwiesen. Daher soll angeordnet werden, dass die Regelungen des Abschnitts 9a LFGB entsprechend auch für das WeinG gelten. Drucksache 18/11241 – 458 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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BT-Drs. 18/11241, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.756.268–1.756.931 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 15eb03ecb3ee2b3e….
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