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Artikel 2 · BT-Drs. 18/11241 · S. 452
Zu Artikel 2 (Änderung des Strahlenschutzgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Strahlenschutzgesetzes) Das Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechts- vorschriften vom 29. August 2008 (AtG-Änderungsgesetz 2008) setzt haftungsrechtliche Änderungen um, welche sich aus der Ratifikation des Protokolls vom 12. Februar 2004 zur Änderung des Pariser Übereinkommens (Än- derungsprotokoll) ergeben. Das AtG-Änderungsgesetz 2008 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2008 Teil I Nr. 40), bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten; es tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Ände- rungsprotokoll in Kraft tritt. Wann das Änderungsprotokoll in Kraft tritt, ist ungewiss. Mit dem Inkrafttreten des AtG-Änderungsgesetzes 2008 sind auch Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes zu ändern. Zu Nummer 1 Die Änderung ergibt sich daraus, dass mit dem Inkrafttreten des AtG-Änderungsgesetzes 2008 die Anlage 1 zum Atomgesetz entfällt. In § 2 Absatz 4 des Atomgesetzes in der Fassung des AtG-Änderungsgesetzes von 2008 wird ausdrücklich auf die Begriffsbestimmungen des Pariser Übereinkommens verwiesen. Zu Nummer 2 Die Änderung ist erforderlich, weil mit dem Inkrafttreten des AtG-Änderungsgesetzes von 2008 die Anlage 2 zum Atomgesetz aufgehoben wird. Die Haftungsfreigrenzen gemäß § 25 Absatz 5 in Verbindung mit Anlage 2 zum Atomgesetz entfallen. Mit Inkrafttreten des AtG-Änderungsgesetzes von 2008 ist demnach für jede Beför- derung im Anwendungsbereich des Pariser Übereinkommens Deckungsvorsorge zu leisten. Der neue Wortlaut ist identisch mit dem geänderten Wortlaut von § 18 Absatz 2 der bisherigen Strahlenschutz- verordnung nach in Artikel 2 des AtG-Änderungsgesetzes 2008. Auf die Begründung in BT-Drs. 16/9077 vom 7. Mai 2008, Seite 20 wird ergänzend verwiesen. Zu Nummer 3 Nach Inkr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.901 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11241, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.739.168–1.741.069 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 15eb03ecb3ee2b3e….
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