Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 11 · BT-Drs. 18/11241 · S. 460

Zu Artikel 11 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz)

Zu Artikel 11 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Diese Bestimmung enthält Folgeänderungen im BfS-Errichtungsgesetz, die sich insbesondere aus der Integration
des bisherigen Regelungsbereichs des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG) in das Strahlenschutzgesetz sowie
der Aufhebung des StrVG durch Artikel 4 ergeben. Da die Regelung der Unterstützungsaufgaben in § 2 Absatz 2
des BfS-Errichtungsgesetzes auf die in Absatz 1 genannten Verwaltungsaufgaben des Bundes Bezug nimmt, un-
terstützt das Bundesamt für Strahlenschutz das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-
cherheit unter anderem auch bei der Erarbeitung des allgemeinen Notfallplans des Bundes, der von der Bundes-
regierung auf Vorschlag dieses Bundesministeriums als allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen wird, sowie
bei der Abstimmung des allgemeinen Notfallplans mit den besonderen Notfallplänen, die unter Federführung
anderer Bundesressorts erstellt werden.

Zu Buchstabe b
Buchstabe b stellt im Hinblick auf die gesetzliche Definition des Begriffs „radioaktive Stoffe“ im Strahlenschutz-
gesetz klar, dass sich die Regelung in Absatz 5 entsprechend der geltenden Rechtslage auch in Zukunft auf radi-
oaktiv kontaminierte Stoffe gilt, die nicht aus Tätigkeiten stammen.

Zu Buchstabe c
Der neue Absatz beinhaltet eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Beantwortung von Bürgeranfragen
zum medizinischen Strahlenschutz.

Zu Nummer 2
Weil das Strahlenschutzgesetz eine eigene Kostenvorschrift enthält, wird § 4 Satz 2 des Gesetzes über die Errich-
tung eines Bundesamtes für Strahlenschutz um einen Hinweis auf die Gebührenvorschriften des Strahlenschutz-
gesetzes ergänzt.

BT-Drs. 18/11241 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/11241, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.764.362–1.766.111 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 15eb03ecb3ee2b3e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP