Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 18/11241 · S. 460
Zu Artikel 11 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz)
Zu Artikel 11 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Diese Bestimmung enthält Folgeänderungen im BfS-Errichtungsgesetz, die sich insbesondere aus der Integration des bisherigen Regelungsbereichs des Strahlenschutzvorsorgegesetzes (StrVG) in das Strahlenschutzgesetz sowie der Aufhebung des StrVG durch Artikel 4 ergeben. Da die Regelung der Unterstützungsaufgaben in § 2 Absatz 2 des BfS-Errichtungsgesetzes auf die in Absatz 1 genannten Verwaltungsaufgaben des Bundes Bezug nimmt, un- terstützt das Bundesamt für Strahlenschutz das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit unter anderem auch bei der Erarbeitung des allgemeinen Notfallplans des Bundes, der von der Bundes- regierung auf Vorschlag dieses Bundesministeriums als allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen wird, sowie bei der Abstimmung des allgemeinen Notfallplans mit den besonderen Notfallplänen, die unter Federführung anderer Bundesressorts erstellt werden. Zu Buchstabe b Buchstabe b stellt im Hinblick auf die gesetzliche Definition des Begriffs „radioaktive Stoffe“ im Strahlenschutz- gesetz klar, dass sich die Regelung in Absatz 5 entsprechend der geltenden Rechtslage auch in Zukunft auf radi- oaktiv kontaminierte Stoffe gilt, die nicht aus Tätigkeiten stammen. Zu Buchstabe c Der neue Absatz beinhaltet eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Beantwortung von Bürgeranfragen zum medizinischen Strahlenschutz. Zu Nummer 2 Weil das Strahlenschutzgesetz eine eigene Kostenvorschrift enthält, wird § 4 Satz 2 des Gesetzes über die Errich- tung eines Bundesamtes für Strahlenschutz um einen Hinweis auf die Gebührenvorschriften des Strahlenschutz- gesetzes ergänzt.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11241, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.764.362–1.766.111 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 15eb03ecb3ee2b3e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP