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Artikel 2 · BT-Drs. 18/11239 · S. 57

Zu Artikel 2 (AWaffV):

  Zu Artikel 2 (AWaffV):


  Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
  Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung des Inhaltsverzeichnisses infolge
  der Änderung von § 30.
Drucksache 18/11239                    – 56 –        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



 Zu Nummer 2 (§ 13)
 Die Änderungen des § 13 ergänzen die Änderungen des § 36 WaffG. § 13 regelt
 künftig im Detail die Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Dabei
 wird klargestellt, dass Schusswaffen ungeladen aufzubewahren sind.

 Zu Buchstabe a (Absätze 1 bis 3 (neu))
 Die Absätze 1 und 2 erfüllen den Regelungsauftrag aus § 36 Absatz 5 (s. Begrün-
 dung zu Artikel 1 Nummer 16). Die Regelung greift zugleich den Regelungsgehalt
 des bisherigen Absatzes 5 auf. Um der technischen Entwicklung im Bereich der Auf-
 bewahrung ohne jeweilige Rechtsänderung Rechnung tragen zu können, werden
 Alternativen zu Sicherheitsbehältnissen zugelassen, wenn sie ein entsprechendes
 Schutzniveau aufweisen. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus
 wird eine Zertifizierung verlangt (s. Begründung zu Buchstabe i).

 Absatz 2 strukturiert die Vorgaben zur Aufbewahrung von Waffen und Munition neu
 und übersichtlicher.

 Absatz 3 nimmt bestimmte Gegenstände von der Berücksichtigung bei der Zahl der
 zulässigerweise in einem Sicherheitsbehältnis aufzubewahrenden Waffen aus. Es
 handelt sich insoweit um wesentliche Teile und Waffenzubehör, welche für sich ge-
 nommen keine Gefahr darstellen.

 Zu Buchstabe b (Absätze 4 und 5)
 Die Regelungen der bisherigen Absätze 4 und 5 gehen in den Absätzen 1 und 2
 (neu) auf.

 Zu Buchstabe c (Absatz 4 (neu))
 Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung infolge der Änderung der vor-
 stehenden Absätze.

 Zu Buchstabe d (Absatz 5 (neu))
 Es handelt sich um eine Fol

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.512 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11239, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 142.339–146.851 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2ba7fc0be9a6baf2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP