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Artikel 2 · BT-Drs. 18/11234 · S. 9
Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3 Nummer 1) Die Neufassung der Vorschrift zur Steuerbefreiung für alle Fahrzeuge, die vom verkehrsrechtlichen Zulassungs- verfahren ausgenommen sind, stellt im Ergebnis klar, dass auch Fahrzeuge steuerbefreit sind, die unter den Gel- tungsbereich der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28. Februar 1989 (BGBl. I S. 481) fallen, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juni 2013 (BGBl. I S. 1609) geändert worden ist. Dabei handelt es sich z. B. um steuerbefreite Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen, die kurzzeitig auf Brauchtumsveranstaltungen zum Einsatz kommen. Zu Nummer 2 (§ 9 Absatz 3) Mit der Änderung wird eine vereinfachte Besteuerung steuerpflichtiger ausländischer Fahrzeuge durch allgemeine Anwendung von Tagessätzen erreicht. In der Vergangenheit konnten die Bemessungsgrundlagen zur Anwendung der Regelsteuersätze in vielen Fällen nicht festgestellt werden. Die Änderung wird aus dem 2. VerkehrStÄndG übernommen. Zu Nummer 3 (§ 11 Absatz 3) Die Anpassung der Vorschrift ist zur allgemeinen Anwendung von Tagessätzen für die Besteuerung steuerpflich- tiger ausländischer Fahrzeuge erforderlich (Folgeänderungen zu Artikel 1 Nummer 2), da Tagessätze bislang nur bei ausländischen Fahrzeugen anwendbar sind, die bis zu 30 Tage vorübergehend in das Inland gelangen. Drucksache 18/11234 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) Die Anpassung der Vorschrift ist in der Folge der allgemeinen Anwendung von Tagessätzen für die Besteuerung steuerpflichtiger ausländischer Fahrzeuge erforderlich (Folgeänderungen zu Artikel 2 Nummer 3). Sie gewähr- leistet
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.251 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/11234, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.936–19.187 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert f19666e51948727c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP