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Artikel 4 · BT-Drs. 16/1827 · S. 14

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4
Durch die Übertragung der bisher von der Dienststelle Bun-
deszentralregister wahrgenommenen Aufgaben des General-
bundesanwalts beim Bundesgerichtshof auf das neu errich-
tete Bundesamt für Justiz ergibt sich eine Vielzahl von Folge-
änderungen in anderen Bundesgesetzen und Rechtsverord-
nungen, die überwiegend die Wahrnehmung der Funktion als
Zen-trale Behörde betreffen. Darüber hinaus übernimmt das
Bundesamt weitere, bislang von anderen Behörden des
Bundes wahrgenommene Aufgaben. Artikel 4 nimmt die in-
soweit notwendigen gesetzlichen Änderungen vor, die in der
Regel in der formalen Anpassung der Behördenzuständigkeit
bestehen.
Zu Absatz 1
Absatz 1 enthält die für die besoldungsrechtliche Einstufung
des Leitungsamts notwendige Änderung des Bundesbesol-
dungsgesetzes.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Funktion ist es geboten,
das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundes-
amts für Justiz in die Besoldungsgruppe B 6 einzustufen.
Die beim Bundesamt für Justiz angesiedelten und auch
künftig auf nationaler und europäischer Ebene sich abzeich-
nenden Aufgaben sind weit gefächert, von hoher Komplexi-
tät und überwiegend eingebunden in international geprägte
Rechtsmaterien. Die Organisation und Konzentration dieser
und weiterer justizieller Aufgabenfelder im Bundesamt für
Justiz ist zugleich ein politisches Signal für deren besondere
Wertigkeit und Wichtigkeit. Die besoldungsrechtliche Ein-
stufung entspricht daher den besonderen Anforderungen an
die Leitung des neuen Bundesamts, die der politischen
Tragweite und der Vielgestaltigkeit der Aufgabenstellung
Rechnung trägt. Die Präsidentin oder der Präsident dieser
Behörde trägt eine hohe Verantwortung hinsichtlich der
Realisierung des aus teilweise unterschiedlichen Ressortzu-
ständigkeiten neu zugeschni

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.555 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/1827, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.604–65.159 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 253238134f2d46d9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP