Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/1827 · S. 14
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Durch die Übertragung der bisher von der Dienststelle Bun- deszentralregister wahrgenommenen Aufgaben des General- bundesanwalts beim Bundesgerichtshof auf das neu errich- tete Bundesamt für Justiz ergibt sich eine Vielzahl von Folge- änderungen in anderen Bundesgesetzen und Rechtsverord- nungen, die überwiegend die Wahrnehmung der Funktion als Zen-trale Behörde betreffen. Darüber hinaus übernimmt das Bundesamt weitere, bislang von anderen Behörden des Bundes wahrgenommene Aufgaben. Artikel 4 nimmt die in- soweit notwendigen gesetzlichen Änderungen vor, die in der Regel in der formalen Anpassung der Behördenzuständigkeit bestehen. Zu Absatz 1 Absatz 1 enthält die für die besoldungsrechtliche Einstufung des Leitungsamts notwendige Änderung des Bundesbesol- dungsgesetzes. Im Hinblick auf die Bedeutung der Funktion ist es geboten, das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundes- amts für Justiz in die Besoldungsgruppe B 6 einzustufen. Die beim Bundesamt für Justiz angesiedelten und auch künftig auf nationaler und europäischer Ebene sich abzeich- nenden Aufgaben sind weit gefächert, von hoher Komplexi- tät und überwiegend eingebunden in international geprägte Rechtsmaterien. Die Organisation und Konzentration dieser und weiterer justizieller Aufgabenfelder im Bundesamt für Justiz ist zugleich ein politisches Signal für deren besondere Wertigkeit und Wichtigkeit. Die besoldungsrechtliche Ein- stufung entspricht daher den besonderen Anforderungen an die Leitung des neuen Bundesamts, die der politischen Tragweite und der Vielgestaltigkeit der Aufgabenstellung Rechnung trägt. Die Präsidentin oder der Präsident dieser Behörde trägt eine hohe Verantwortung hinsichtlich der Realisierung des aus teilweise unterschiedlichen Ressortzu- ständigkeiten neu zugeschni
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.555 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1827, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.604–65.159 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 253238134f2d46d9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP