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Artikel 8 · BT-Drs. 18/11180 · S. 13
Zu Artikel 8 (Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU)
Zu Artikel 8 (Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU) Zu Nummer 1 Mit § 8 Absatz 1a FreizügG/EU – neu – wird eine dem § 1 Absatz 1 Satz 1 PAuswG entsprechende Vorlage- pflicht für Unionsbürger eingeführt. Die Aufnahme des Lichtbildabgleichs dient der Klarstellung. Seit jeher erfolgt die Identifizierung einer Person, die eines der in dieser Vorschrift genannten Dokumente vorlegt, durch einen Abgleich des Lichtbilds mit dem Gesicht dieser Person. Dies erfordert, dass das Gesicht deutlich erkenn- bar ist, und zwar in demselben Umfang wie auf dem Lichtbild des Dokuments abgebildet. Zur Vorlagepflicht nach § 8 Absatz 1a gehört daher notwendigerweise auch, dass die vorlagepflichtige Person einen solchen Licht- bildabgleich ermöglicht, also beispielsweise eine Gesichtsverhüllung kurzzeitig lüftet oder etwa einen Motor- radhelm absetzt. Drucksache 18/11180 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Regelung ist keine eigene Ermächtigungsgrundlage für eine Identitätsüberprüfung; diese ist weiterhin in den jeweiligen Fachgesetzen zu suchen. Es handelt sich um eine bereichsübergreifende Regelung, die alle zur Feststellung der Identität berechtigten Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene betrifft. Die Formulierung des § 8 Absatz 1a FreizügG/EU ist im Gleichklang mit den gleichzeitig beabsichtigten Ände- rungen von § 1 Absatz 1 Satz 2 PAuswG und § 47a AufenthG. Zu Nummer 2 Mit § 10 Absatz 1 Nummer 2 FreizügG/EU – neu – wird ein Ordnungswidrigkeitstatbestand hinsichtlich der in § 8 Absatz 1a FreizügG/EU – neu – festgehaltenen Pflicht eingeführt. Auch hier entspricht die neu aufzuneh- mende Formulierung den gleichzeitig beabsichtigten Änderungen von § 32 Absatz 1 Nummer 2 PAuswG und § 98 Absatz 2 AufenthG. In § 10 Absatz 4
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.019 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/11180, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.561–50.580 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 5d16d9e575f5eae7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP