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Artikel 3 · BT-Drs. 18/11180 · S. 11
Zu Artikel 3 (Änderung des Soldatengesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Soldatengesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderung stellt deklaratorisch klar, dass die Befugnis der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten zum Erlass der Bestimmungen über die Uniform der Soldatinnen und Soldaten auch die Befugnis umfasst, fest- zulegen, welche privaten Kleidungsstücke, die keine Uniformteile sind, mit der Uniform getragen werden dür- fen. Die Klarstellung beruht mit auf der Erwägung, dass die Soldatin oder der Soldat insbesondere beim Auftre- ten in der Öffentlichkeit die Achtung und das Vertrauen, die ihre oder seine dienstliche Stellung erfordert, nicht Drucksache 18/11180 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ernsthaft beeinträchtigen darf (§ 17 Absatz 2 Satz 2 SG), aber diese Achtung und dieses Vertrauen und damit auch die Achtung und das Vertrauen in die Tätigkeit und Integrität des Staates insbesondere dann nicht gegeben sein kann, wenn das Tragen privater Kleidungsstücke mit der Uniform eine vertrauensvolle Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit Vorgesetzten, Kameradinnen und Kameraden sowie Untergebenen unmöglich machen oder erschweren. Das Tragen solcher privaten Kleidungsstücke mit der Uniform kann nicht gestattet werden. Zu Nummer 2 Die Ergänzung des § 17 um das Verbot, innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen auch während der Freizeit sein Gesicht nicht zu verhüllen, beruht auf den Notwendigkeiten des Lebens in der militärischen Ge- meinschaft innerhalb und außerhalb des Dienstes. Das soziale Leben und der Zusammenhalt der Soldatinnen und Soldaten in der militärischen Gemeinschaft setzen die Fähigkeit und Bereitschaft der Soldatinnen und Sol- daten zur vertrauensvollen Kommunikation auch in der Freizeit voraus, womit die Verhüll
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.409 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/11180, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.016–24.425 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 5d16d9e575f5eae7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP