Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/11162 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 Der Katalog der möglichen Vor- und Anlasstaten für die fakultative Sicherungsverwahrung nach § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB wird um folgende Vergehen ergänzt: § 89a Absatz 1 bis 3 StGB (Vorbereitung einer schweren staats- gefährdenden Gewalttat), § 89c Absatz 1 bis 3 StGB (Terrorismusfinanzierung, die sich nicht auf geringfügige Vermögenswerte bezieht) sowie § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative, auch in Verbindung mit § 129b StGB (Unterstützen einer, auch ausländischen, terroristischen Vereinigung, deren Zwecke oder deren Tätigkeit auf die Begehung der in § 129a Absatz 1 oder Absatz 2 StGB genannten terroristischen Straftaten gerichtet sind). Mit dieser Ergänzung werden nicht nur die Möglichkeiten für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung in be- schränktem Umfang ausgeweitet (siehe bereits im Allgemeinen Teil unter II.). Vielmehr wird dadurch für diese Tatbestände erstmals der Anwendungsbereich der elektronischen Aufenthalts- überwachung nach § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 und Satz 3 StGB eröffnet, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen der unter Führungsaufsicht Stehende angewiesen werden kann, die für eine elektronische Über- wachung seines Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Denn § 68b Absatz 1 Satz 3 StGB setzt in Num- mer 2 voraus, dass die die Führungsaufsicht auslösende Freiheitsstrafe oder die erledigte Maßregel wegen einer oder mehrerer „Straftaten der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Art“ verhängt oder angeordnet wurde. Desglei- chen knüpfen auch die weiteren Voraussetzungen nach § 68b Absatz 1 Satz 3 Nummern 3 und 4 StGB an diesen Katalog an. Nummer 3 setzt die Gefa
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.641 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11162, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.342–37.983 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 3c70709ecdb09d5d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP