Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/11161 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Infolge der Neuregelung des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in § 114 StGB und der Verschiebung des bisherigen Regelungsgehalts des § 114 StGB in § 115 StGB-E ergeben sich Änderungen in der Inhaltsüber- sicht. Zu Nummer 2 Buchstabe a (§ 113 Absatz 1 StGB) Die Tatbegehungsweise des tätlichen Angriffs wird aus dem Grundtatbestand des § 113 Absatz 1 StGB heraus- genommen, da sie von dem neuen Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB- E) erfasst wird. Zu Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa (§ 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB) § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB erfasst in der geltenden Fassung bereits das Beisichführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs durch den Täter oder Teilnehmer, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden. Durch die Streichung des letzten Halbsatzes in § 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 StGB kann die abstrakt durch Waffen bzw. andere gefährliche Werkzeuge erhöhte potentielle Gefahr der Rechtsgutsverletzung adäquat bestraft werden. Künftig liegt ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 113 Absatz 2 Nummer 1 StGB-E in der Regel vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt. Zu Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb (§ 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 StGB) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Zu Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc (§ 113 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 StGB-E) Der Katalog der Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 StGB wird erweitert um den Fall der gemeinschaftlichen Tat- begehung. Ein gemeinschaftliches Vorgehen mehrerer Angreifer erhöht die Gefahr für die betroffenen Polizistin- nen und Polizisten erheblich. Künftig
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.095 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11161, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.353–36.448 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 457c8988f4817002….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP