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Artikel 1 · BT-Drs. 18/11140 · S. 40

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen)

Zu Artikel 1     (Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird entsprechend der nachfolgenden Änderungen angepasst.

Zu Nummer 2 (§ 1 Absatz 5)
Der § 1 IRG regelt den Gegenstand internationaler Rechtshilfe in Strafsachen und das hierfür anwendbare Recht.
Mit der Ergänzung dieser Bestimmung um Absatz 5 sollen Schengen-assoziierte Staaten einbezogen werden und
Rechtshilfe auf Grundlage der Gegenseitigkeit unter erleichterten und vereinfachten Voraussetzungen, soweit
vorgesehen, geleistet werden können.
Hintergrund ist, dass für Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Gesetz über die internationale Rechtshilfe
in Strafsachen besondere Regelungen normiert, die den Rechtsakten der Europäischen Union zur Verbesserung
der justiziellen Zusammenarbeit bei strafrechtlichen Angelegenheiten in einem gemeinsamen Raum der Freiheit,
Sicherheit und des Rechts Rechnung tragen und den Rechtshilfeverkehr mit ihnen vereinfachen und erleichtern.
In gleicher Weise sollen für die Rechtshilfebereiche, für die mit Schengen-assoziierte Staaten Vereinbarungen
getroffen wurden, die vereinfachte Rechtshilfeverfahren vergleichbar zu denen mit Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union regeln, die normierten Sonderregeln dieses Gesetzes Anwendung finden.
Mit Island und Norwegen wurden mit dem Übereinkommen über das Übergabeverfahren zwischen der Europäi-
schen Union und diesen Staaten solche besonderen Regelungen für den Bereich des Auslieferungs- und Durch-
lieferungsverkehrs geschlossen, die durch das vorliegende Änderungsgesetz im Gesetz über die internationale
Rechtshilfe in Strafsachen kodifiziert werden. Der neu eingefügte Absatz 5 stellt deren Anwendung sicher. Die
Beschränkung auf den Auslieferungs- und Dur

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.904 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11140, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 149.870–160.774 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 356792c138b6b084….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP