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Artikel 5 · BT-Drs. 18/11132 · S. 36

Zu Artikel 5 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht als Folge der Einfügung des neuen § 3c
StBerG.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 3a Absatz 1 Satz 1
Im Satz 1 werden die Wörter „auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ durch die Wörter „im Anwen-
dungsbereich dieses Gesetzes“ ersetzt und nach dem neuen Satz 2 kann die vorübergehende und gelegentliche
Hilfeleistung in Steuersachen vom Staat der Niederlassung aus erfolgen. Hierdurch wird klargestellt, dass es kei-
nes physischen Grenzübertritts bedarf und eine Befugnis ausländischer Dienstleister zur vorübergehenden und
gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen auch dann bestehen kann, wenn die Dienstleistung vom Niederlas-
sungsstaat des ausländischen Dienstleisters aus erbracht wird. Dies entspricht dem bisherigen Verständnis der
Norm. Diese Klarstellung ist jedoch notwendig, da der EuGH in der Rechtssache C-342/14 „X-Steuerberatungs-
gesellschaft“ entschieden hat, dass die Regelung des § 3a StBerG hinsichtlich des Anwendungsbereichs nicht
hinreichend klar gefasst sei und nach Auffassung des EuGH im Fall einer Dienstleistung ohne physischen Grenz-
übertritt keine Anwendung finde.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 37 –                        Drucksache 18/11132


Zu Buchstabe b
§ 3a Absatz 1 Satz 2 – neu –
Weiterhin stehe das deutsche Steuerberatungsrecht nicht mit EU-Recht im Einklang, da in Fällen ohne physischen
Grenzübertritt im EU-Ausland erworbene Qualifikation, die für diese Gesellschaft oder die natürliche Person, die
die Dienstleistung der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen erbringen, nicht ihrem Wert entsprechend
anerkannt und angemessen berücksichtigt werden.
Der in § 3a Ab

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.554 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11132, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 116.179–118.733 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a71cec4c939af920….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP