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Artikel 3 · BT-Drs. 18/10938 · S. 77
Zu Artikel 3 (Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 11 Absatz 5) Als Folgeänderungen zu Artikel 1 Nummer 9 (§ 11 Absatz 1 und 2 IfSG) und Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b (§ 4 Absatz 2 IfSG) werden die Übermittlungen und die Verweisungen auf das IfSG neu geregelt. Zu Nummer 2 (§ 16 Absatz 4) Als Folgeänderungen zu Artikel 1 Nummer 9 (§ 11 Absatz 1 und 2 IfSG) und Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b (§ 4 Absatz 2 IfSG) werden die Übermittlungen und die Verweisungen auf das IfSG neu geregelt. Zu Nummer 3 (§ 17 Absatz 3) Die für den Luftverkehr geltenden Vorschriften in § 12 über die Nachverfolgung von Kontaktpersonen werden für den Bereich des See- und Binnenschiffsverkehrs für entsprechend anwendbar erklärt. Es wird eine schiff- fahrtsspezifische Aussteigekarte vorgesehen. Zu Nummer 4 (§ 18 Absatz 6 – neu) Es wird eine Grundlage für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung der Freien Verkehrser- laubnis geschaffen. Zu Nummer 5 (§ 19) Die Begriffe „Amtshandlung“, „Kosten“ und „Kostensätze“ werden an die mit dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) im Gebührenrecht des Bundes eingeführ- ten Begrifflichkeiten angepasst. Drucksache 18/10938 – 78 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 6 (Anlage 1) Die Aussteigekarte (Public health passenger locator form) in Anlage 1 wird an die neue von einer Arbeitsgruppe der WHO entworfene englischsprachige Fassung (abrufbar unter http://www.who.int/ihr/ports_airports/loca- tor_card/en/) angepasst und um eine deutschsprachige Fassung ergänzt. Zu Nummer 7 (Anlage 1a) Zu § 17 Absatz 3 IGV-DG wird für den See- und Binnenschiffsverkehr eine Aussteigekarte geregelt. Zu Nummer 8 (Anlage 2) Die Höhe d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.338 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10938, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 270.862–274.200 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6e68685b5e9078d8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP