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Artikel 9 · BT-Drs. 18/10936 · S. 272

Zu Artikel 9 (Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes)

Zu Artikel 9 (Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes)
Zu Nummern 1 bis 4
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen, auf Grund der Neunummerierung werden Verweise auf das
Wertpapierhandelsgesetz angepasst.
Zu Nummer 5 (§ 60)
Durch die Neuregelung wird der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Wertpapiererwerbs- und Übernahmege-
setz deutlich erhöht. Damit erfolgt eine Anpassung an die auch in anderen Kapitalmarktgesetzen, insbesondere
dem Wertpapierhandelsgesetz, mittlerweile erheblich verschärften Sanktionsmöglichkeiten. Die Anhebung der
möglichen Bußgelder ist vor dem Hintergrund der hohen – auch wirtschaftlichen – Bedeutung der Pflichten nach
dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz gerechtfertigt. Die konkrete Ausgestaltung des Bußgeldrahmens
ist dabei inhaltlich an den bisherigen § 39 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes angelehnt, der die Sanktions-
vorgaben von Artikel 28b Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2013/50/EU umgesetzt hat, allerdings mit den
bisher auch in § 60 Absatz 3 vorgesehenen Abstufungen entsprechend der einzelnen Tatbestände. Der grundsätz-
liche Gleichlauf ist geboten, da die hier sanktionierten Pflichten ebenfalls der Gewährleistung von Beteiligungs-
transparenz dienen und auch inhaltlich die Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz denen des Wertpapierer-
werbs- und Übernahmegesetzes angeglichen sind (vgl. z. B. § 30 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und
§ 34 Wertpapierhandelsgesetz). Eine inhaltliche Angleichung auch des Sanktionsbereichs ist auf Grund des pa-
rallelen Schutzzweckes daher angemessen. Die Anhebung der betragsmäßigen Höchstbeträge und die Einführung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 273 –                        Drucksache 18/10936


eines umsatzbezogenen sowie eines mehrerlösbez

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.266 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10936, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.002.512–1.004.778 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 81242ef7ba6f09d5….

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