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Artikel 3 · BT-Drs. 18/10936 · S. 219

Zu Artikel 3 (Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen der Vorschriften angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 1)
In Absatz 1 waren bislang Regelungen hinsichtlich des Anwendungsbereiches enthalten, ohne diesen abschlie-
ßend zu bestimmen. Durch die Formulierung „enthält Regelungen in Bezug auf“ wird nunmehr deutlich, dass die
Funktion der Norm darin liegt, einen Überblick über den Regelungsgegenstand des Gesetzes zu gewinnen, ohne
den Anwendungsbereich abschließend zu bestimmen. Die Neufassung von Absatz 1 nimmt darüber hinaus die
Datenbereitstellungsdienste unter Nummer 2 und die Konzeption von Finanzinstrumenten unter Nummer 5 auf.
In diesen Bereichen wird die Richtlinie 2014/65/EU im WpHG umgesetzt. Ferner werden mit der Neufassung zur
Klarstellung weitere Tatbestände aufgenommen, auf die das WpHG bereits in seiner aktuellen Fassung Anwen-
dung findet. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme der Überwachung von Unternehmensabschlüssen und die
Drucksache 18/10936                                  – 220 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Veröffentlichung von Finanzberichten in Nummer 6. In Nummer 8 werden die Verordnungen der Europäischen
Kommission aufgeführt, hinsichtlich derer das WpHG Zuständigkeits-, Befugnis- und Sanktionsnormen enthält.
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe i wird der Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes auf die
Überwachung der Verordnung (EU) 2016/1011 erstreckt.
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe j wird die zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2365
für die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Unternehmen, die der Aufsicht nach dem Wertpa-
pierhandelsgesetz unterliegen, konkretisiert.
Absatz 2 betrifft den territori

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 137.337 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10936, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 801.143–938.480 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 81242ef7ba6f09d5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP