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Artikel 22 · BT-Drs. 18/10936 · S. 285

Zu Artikel 22 (Änderung der Marktmanipulations-Verstoßmeldeverordnung)

Zu Artikel 22 (Änderung der Marktmanipulations-Verstoßmeldeverordnung)
Dieser Artikel erweitert den Anwendungsbereich der Verordnung zur Meldung von Verstößen gegen das Verbot
der Marktmanipulation entsprechend dem erweiterten Anwendungsbereich für die Verordnungsermächtigung in
§ 4d Absatz 9 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes. Die Verordnung gilt danach nicht für Meldungen nach
§ 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes über tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen die Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, sondern für sämtliche Meldungen nach § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes.
Diese Änderung wird sowohl im Namen der Verordnung als auch in der Definition einer Verstoßmeldung in § 1
Absatz 1 Satz 2 nachvollzogen.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10936, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.048.258–1.049.000 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 81242ef7ba6f09d5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP