Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 22 · BT-Drs. 18/10936 · S. 285
Zu Artikel 22 (Änderung der Marktmanipulations-Verstoßmeldeverordnung)
Zu Artikel 22 (Änderung der Marktmanipulations-Verstoßmeldeverordnung) Dieser Artikel erweitert den Anwendungsbereich der Verordnung zur Meldung von Verstößen gegen das Verbot der Marktmanipulation entsprechend dem erweiterten Anwendungsbereich für die Verordnungsermächtigung in § 4d Absatz 9 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes. Die Verordnung gilt danach nicht für Meldungen nach § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes über tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, sondern für sämtliche Meldungen nach § 4d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes. Diese Änderung wird sowohl im Namen der Verordnung als auch in der Definition einer Verstoßmeldung in § 1 Absatz 1 Satz 2 nachvollzogen.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10936, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.048.258–1.049.000 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 81242ef7ba6f09d5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP