Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 6 · BT-Drs. 18/10935 · S. 38

Zu Artikel 6 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Artikel 6 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 491 BGB)
Zu § 491 Absatz 2 BGB
Die sog. Immobilienverzehrkreditverträge sind im deutschen Recht bislang wenig bekannt. Sie werden vom
Anwendungsbereich der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gemäß deren Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a ausge-
nommen.
In Übereinstimmung mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollen die sog. Immobilienverzehrkreditverträge
vom Anwendungsbereich der Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge in § 491 Absatz 3 BGB ausdrücklich
ausgenommen werden. Mit der Änderung in § 491 Absatz 2 BGB wird ferner klargestellt, dass auf Immobilien-
verzehrkredite im Sinne der Richtliniendefinition auch die Vorschriften über Allgemein-
Verbraucherdarlehensverträge nicht anwendbar sind.
Auch die Anwendung der Vorschriften für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge auf diesen Vertragstyp
erscheint nämlich nicht sachgerecht. Immobilienverzehrkreditverträge nach der Richtlinie setzen voraus, dass
Zahlungen an den Darlehensnehmer erfolgen und der Darlehensgeber im Gegenzug einen Betrag aus dem künf-
tigen Erlös des Verkaufs der Immobilie oder ein Recht an der Immobilie erhält. Die Regeln über die Kreditwür-
digkeitsprüfung beispielsweise passen nicht, weil die Zahlungen vom Darlehensgeber an den Verbraucher, und
nicht umgekehrt, geleistet werden (siehe hierzu Erwägungsgrund 16 Satz 2 der Wohnimmobilienkreditrichtli-
nie). Auch die Informationspflichten für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind auf diesen Vertragstyp
nicht zugeschnitten. Aus diesem Grund sind sie auch vom Recht der Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge
ausgenommen.

Zu § 491 Absatz 3 BGB
Die Änderung des § 491 Absatz 3 BGB dient der ausdrücklichen Umsetzung der in Artikel 3 Absatz 2
Buchtstabe a der Wohnimmobilienkreditr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.851 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/10935 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/10935, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 133.768–150.619 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert d312f4955e831920….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP