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Artikel 2 · BT-Drs. 18/10882 · S. 30
Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc (§ 2 Nummer 4d)
Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc (§ 2 Nummer 4d) Nach § 13 der Fahrpersonalverordnung werden Daten über Kontrollgerätekarten fünf Jahre nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer aus dem zentralen Kontrollgerätekartenregister gelöscht. Die Vorschrift des § 2 Nummer 4d ist folglich anzupassen. Nummer 2 Buchstabe a (§ 4 Absatz 1) Mit Wirkung zum 2. März 2016 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 aufgehoben. Verweise auf diese Verordnung werden aus dem Gesetz gestrichen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/10882 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa (§ 4 Absatz 3 Satz 2) Durch den Einschub wird klargestellt, dass der Begriff „Tätigkeitsnachweise“ im Sinne des Gesetzes als Oberbegriff verwendet wird. Tätigkeitsnachweise können sowohl Schaublätter als auch Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät und der Nachweis über berücksichti- gungsfreie Tage sein. Konkret erfasst die Vorschrift die Tätigkeitsnachweise Schaublätter und Ausdrucke. Buchstabe b Doppelbuchstabe bb (§ 4 Absatz 3 Satz 3) Mit Wirkung zum 2. März 2016 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 aufgehoben. Be- zuggenommen wird auf die Nachfolgeverordnung und deren Terminologie. Buchstabe b Doppelbuchstabe cc (§ 4 Absatz 3 Satz 5) Der Begriff Kontrollgerät wird durch den Begriff Fahrtenschreiber ersetzt. Hiermit werden die Begrifflichkeiten aus dem europäischen Recht nachgebildet. Buchstabe b Doppelbuchstabe dd (§ 4 Absatz 3 Satz 7) Mit Wirkung zum 2. März 2016 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 aufgehoben. Be- zugnahmen auf bestimmte Artikel dieser Verordnung werden durch Bezugnahmen auf die entsprechenden Artikel der Nachfolgeverordnung ersetzt. Folgerichtig wird die Aufbewah- rungspflicht um die in den g
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.963 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10882, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.780–54.743 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 28591cb3e44011bd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP