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Artikel 2 · BT-Drs. 18/10882 · S. 30

Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc (§ 2 Nummer 4d)

 Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc (§ 2 Nummer 4d)
 Nach § 13 der Fahrpersonalverordnung werden Daten über Kontrollgerätekarten fünf Jahre
 nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer aus dem zentralen Kontrollgerätekartenregister gelöscht.
 Die Vorschrift des § 2 Nummer 4d ist folglich anzupassen.


 Nummer 2
 Buchstabe a (§ 4 Absatz 1)
 Mit Wirkung zum 2. März 2016 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 aufgehoben.
 Verweise auf diese Verordnung werden aus dem Gesetz gestrichen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode        – 29 –                    Drucksache 18/10882




  Buchstabe b Doppelbuchstabe aa (§ 4 Absatz 3 Satz 2)
  Durch den Einschub wird klargestellt, dass der Begriff „Tätigkeitsnachweise“ im Sinne des
  Gesetzes als Oberbegriff verwendet wird. Tätigkeitsnachweise können sowohl Schaublätter
  als auch Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät und der Nachweis über berücksichti-
  gungsfreie Tage sein. Konkret erfasst die Vorschrift die Tätigkeitsnachweise Schaublätter und
  Ausdrucke.


  Buchstabe b Doppelbuchstabe bb (§ 4 Absatz 3 Satz 3)
  Mit Wirkung zum 2. März 2016 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 aufgehoben. Be-
  zuggenommen wird auf die Nachfolgeverordnung und deren Terminologie.


  Buchstabe b Doppelbuchstabe cc (§ 4 Absatz 3 Satz 5)
  Der Begriff Kontrollgerät wird durch den Begriff Fahrtenschreiber ersetzt. Hiermit werden
  die Begrifflichkeiten aus dem europäischen Recht nachgebildet.


  Buchstabe b Doppelbuchstabe dd (§ 4 Absatz 3 Satz 7)
  Mit Wirkung zum 2. März 2016 wurde die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 aufgehoben. Be-
  zugnahmen auf bestimmte Artikel dieser Verordnung werden durch Bezugnahmen auf die
  entsprechenden Artikel der Nachfolgeverordnung ersetzt. Folgerichtig wird die Aufbewah-
  rungspflicht um die in den g

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.963 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10882, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.780–54.743 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 28591cb3e44011bd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP