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Artikel 1 · BT-Drs. 18/10823 · S. 25

Zu Artikel 1 (Änderung des Rechtspflegergesetzes – RPflG)

Zu Artikel 1 (Änderung des Rechtspflegergesetzes – RPflG)
Zu Nummer 1 (§ 3 Nummer 2 Buchstabe g RPflG)
Der Entwurf weist die funktionelle Zuständigkeit für Verfahren nach der Verordnung (EU) 2015/848 und nach
Artikel 102c EGInsO-E zunächst im Grundsatz dem Rechtspfleger zu. Dies entspricht sowohl der zu der bislang
geltenden Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 und zu Artikel 102 EGInsO getroffenen Aufgabenverteilung als auch
der übrigen Systematik im Insolvenzrecht (§ 3 Nummer 2 Buchstabe e RPflG). Richtervorbehalte finden sich so-
dann in § 19a Absatz 3 RPflG-E.

Zu Nummer 2 (§ 19a Absatz 3 RPflG)
Der neue Absatz 3 des § 19a RPflG-E regelt, welche Zuständigkeiten in Verfahren nach der Neufassung und nach
Artikel 102c EGInsO-E dem Richter vorbehalten bleiben.
§ 19a Absatz 3 Nummer 1 RPflG-E sieht zunächst eine Richterzuständigkeit für die Fortführung eines Insolvenz-
verfahrens als Sekundärinsolvenzverfahren nach Artikel 102c § 2 Absatz 1 EGInsO-E vor. Dies erscheint konse-
quent, da auch die Eröffnung von Insolvenzverfahren nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 RPflG in die Zuständigkeit
des Richters fällt.
§ 19a Absatz 3 Nummer 2 RPflG-E sieht eine Richterzuständigkeit für die Einstellung des Insolvenzverfahrens
zugunsten eines anderen Mitgliedstaats nach Artikel 102c § 2 Absatz 1 EGInsO-E vor. Dies entspricht der Rege-
lung in § 19a Absatz 3 Nummer 1 RPflG-E und ist systemgerecht.
Einen weiteren Richtervorbehalt sieht § 19a Absatz 3 Nummer 3 RPflG-E für die Entscheidung nach Artikel 102c
§ 18 Absatz 1 EGInsO-E über das Stimmrecht der lokalen Gläubiger bei der Abstimmung über die Zusicherung
vor. Eine Zusicherung gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Neufassung und die auf ihrer Grundlage ermöglichte Ab-
wicklung von synthetischen Sekundärinsolvenzverfahren können nur dann ihre verfahrensver

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.750 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10823, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 78.076–82.826 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0a75cf07458b4f35….

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