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Artikel 6 · BT-Drs. 18/10822 · S. 109

Zu Artikel 6 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Zu Artikel 6 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Satz 1 dient der Umsetzung von Artikel 28 Absatz 2 der Richtlinie und bestimmt, dass das Gesetz zum 1. Juli
2018 in Kraft tritt. Gemäß Satz 2 tritt die BGB-InfoV gleichzeitig außer Kraft. Sie wird vor allem durch die neuen
Bestimmungen des EGBGB zu den Einzelheiten der vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten
abgelöst (vgl. Artikel 2 Nummer 10).

Zum Anhang (zu Artikel 2 Nummer 11)
Zu Anlage 11 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach
§ 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Diese Anlage dient der Umsetzung des Anhangs I Teil A und B der Richtlinie.

Zu Anlage 12 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschul-
aufenthalte nach § 651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Diese Anlage betrifft Fälle, in denen das Pauschalreiserecht (entsprechende) Anwendung findet, weil bei der Um-
setzung ein Regelungsspielraum genutzt wird (Gastschulaufenthalte – vgl. § 651u BGB-E; siehe die Ausführun-
gen zu Artikel 250 § 2 Absatz 2).

Zu Anlage 13 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach
§ 651c des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Diese Anlage dient der Umsetzung des Anhangs I Teil C der Richtlinie.

Zu Anlage 14 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbun-
dener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden
Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs erfolgt)
Diese Anlage dient der Umsetzung des Anhangs II Teil A der Richtlinie.

Zu Anlage 15 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbun-
dener Reiseleistungen ein B

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 60.615 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10822, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 419.324–479.939 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ea8382d63cf155dd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP