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Artikel 6 · BT-Drs. 18/10822 · S. 109
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Satz 1 dient der Umsetzung von Artikel 28 Absatz 2 der Richtlinie und bestimmt, dass das Gesetz zum 1. Juli 2018 in Kraft tritt. Gemäß Satz 2 tritt die BGB-InfoV gleichzeitig außer Kraft. Sie wird vor allem durch die neuen Bestimmungen des EGBGB zu den Einzelheiten der vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten abgelöst (vgl. Artikel 2 Nummer 10). Zum Anhang (zu Artikel 2 Nummer 11) Zu Anlage 11 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Diese Anlage dient der Umsetzung des Anhangs I Teil A und B der Richtlinie. Zu Anlage 12 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschul- aufenthalte nach § 651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Diese Anlage betrifft Fälle, in denen das Pauschalreiserecht (entsprechende) Anwendung findet, weil bei der Um- setzung ein Regelungsspielraum genutzt wird (Gastschulaufenthalte – vgl. § 651u BGB-E; siehe die Ausführun- gen zu Artikel 250 § 2 Absatz 2). Zu Anlage 13 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651c des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Diese Anlage dient der Umsetzung des Anhangs I Teil C der Richtlinie. Zu Anlage 14 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbun- dener Reiseleistungen ein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt) Diese Anlage dient der Umsetzung des Anhangs II Teil A der Richtlinie. Zu Anlage 15 (Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbun- dener Reiseleistungen ein B
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 60.615 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10822, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 419.324–479.939 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ea8382d63cf155dd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP